9326/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.09.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und anderer Abgeordneter

 

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Vorgänge um die Ausschreibung eines Geschäftsführers der MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH.

 

Es ergeben sich aufgrund der Besetzungen von öffentlichen Einrichtungen in den letzten Monaten einige Fragen bezüglich der Handhabung von Ausschreibungen des Bundes. Die Bestellung des Geschäftsführers der Museumsquartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH gibt nun abermals Anlass, die Verfahren des BMUKK nach dem Stellenausschreibungsgesetz des Bundes BGBl. NR. I/26/98 zu hinterfragen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachstehende 
 
 
                                                   Anfrage:

 

1.    Wie viel Bewerbungen gingen für die Position des Geschäftsführers beim BMUKK ein?

2.    Welche Fristen galten für die Ausschreibung?

3.    Wann sind diese Bewerbungen eingegangen?

4.    Wie viel Bewerbungen gab es für die ausgeschriebene Stelle?


5.    Gab es auch Bewerbungen außerhalb der Bewerbungsfrist?

6.    Wenn ja, wie viele?

7.    Gab es Bewerbungen, die nicht den geforderten Voraussetzungen des Stellenausschreibungsgesetzes des Bundes entsprachen?

8.    Wenn ja, wie viele?

9.    Gab es von Seiten der ausschreibenden Stelle eine Kommission, die über die Bewerbungen entschieden hat?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Gab es von Seiten der ausschreibenden Stelle eine Reihung bezüglich der abgegebenen Bewerbungen?

12. Wenn ja, wie sah diese Reihung aus? Welche Kriterien wurden dafür angesetzt?

13. Gibt es eine Auflistung der Bewerber?

14. Hat sich Herr Dr. Christian Strasser formell korrekt innerhalb der Bewerbungsfrist beworben?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Wurden die Bewerbungen der drei Bestgereihten innerhalb der Bewerbungsfrist abgegeben?

17. Wurde der Erstbestellte der Reihung auch für die Position des ausgeschriebenen Geschäftsführers genommen?

18. Wenn nein, warum nicht?

19.  Ist die Bestellung von Mitgliedern des Leitungsorgans (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer) von Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen auch ohne vorhergehende Bewerbung möglich?

20. Ist es Ihrer Meinung nach möglich, eine Stellung als Direktor oder Geschäftsführer in Ihren Verantwortungsbereich an Personen zu vergeben, die sich nicht an der öffentlichen Ausschreibung für die Position beteiligt haben?