Eingelangt am 18.02.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser,
Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Maßnahmen seitens
des Justizministeriums als Reaktion auf den GRECO Evaluierungsbericht
Österreich
Der Bericht stellt – bedingt durch die späten
Beitritt Österreichs – die Kombination der ersten und zweiten Evaluierungsrunde
dar.
Das Evaluierungsteam (GET) bestand aus fachkundigen Beamten
aus der Schweiz, Bulgarien, Serbien und Ungarn. Die Vorortbefragungen fanden
von 19. bis 23. November 2007 statt.
Der Bericht wurde in der 38. Plenarsitzung von GRECO (9.-13.
Juni 2008) angenommen und trägt das Datum 13.6.2008.
Dem Bundeskanzleramt wurde der Bericht am 21.7.2008
zugestellt (Anfragebeantwortung 4646/AB).
Angekündigt war, dass der Bericht im Rahmen der 39.
Plenarsitzung, 6.-10. Oktober 2008, offiziell freigegeben wird.
Tatsächlich wurde er erst am 19.12.2008 öffentlich gemacht.
Gründe für die Verzögerung wurden nicht genannt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Welche genauen Schritte hat das
Justizministerium als Konsequenz aus dem GRECO Bericht 2008 gesetzt?
- Wurde ein ExpertInnen-Arbeitskreis eingerichtet?
- Wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet?
- Welche Konsequenzen werden sie aus der Kritik, dass die Verurteilungsstatistik
hinsichtlich der Korruptions-Verurteilungen wenig aussagekräftig ist,
ziehen (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 8)?
- Welche Konsequenzen werden sie aus der Kritik, dass in
Österreich eine Analyse und Beurteilung von Korruption fehlt, ziehen?
- Welche Konsequenzen werden sie aus der Kritik, dass es
einen ungenügenden Wissensstand bei den Behörden über die
existierenden Antikorruptionsregeln gibt, ziehen (vgl
Greco-Evaluierungsbericht, S. 10f)?
- Wie beurteilen sie die Kritik, dass das
österreichische Bankgeheimnis, da nur für Straftaten mit
über einem Jahr Strafausmaß aufhebbar, für Ermittlungen im
Korruptionsbereich hinderlich ist (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 18f,
25)?
- Welche Konsequenzen werden sie aus der Kritik, dass durch
fehlende Kronzeugenregelungen und Zeugenschutzprogramme, keine
Schutzmaßnahmen bestehen, die zur Zusammenarbeit mit den
Behörden ermuntern, ziehen (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 19)?
- Teilen sie die Anregung, dass eine eigene gemeinsame
Behörde für die Auswahl, Ausbildung, Ernennung, berufliche
Laufbahn und Disziplinarrecht von Richtern und Staatsanwälten
geschaffen werden soll (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 23)?
- Teilen sie Kritik am Umstand, dass durch die
JustizministerIn bzw. BundespräsidentIn auch neue Richter ernannt
werden können, die nicht unter den drei von den zuständigen
Senaten vorgeschlagenen KandidatInnen gereiht sind (vgl Greco-Evaluierungsbericht,
S. 23)?
- Wie beurteilen sie die Kritik, dass im Hinblick auf die
Antikorruptionsstaatsanwaltschaft keine Weisungsfreistellung erfolgt ist
(vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 24)?
- Wie beurteilen sie die Kritik, dass die gesetzlichen
Regelungen hinsichtlich der Abschöpfung bezüglich
Korruptionsdelikten ungenügend sind (vgl Greco-Evaluierungsbericht,
S. 33ff)?
- Teilen sie die Kritik, dass über die direkte
Strafverfolgung hinausgehende Ermittlungs- und Verfolgungshandlungen zur
Sicherstellung von Vermögensvorteilen nicht die Regel sind (vgl
Greco-Evaluierungsbericht,
S. 33f)?
- Ist es richtig, dass es keine Statistik hinsichtlich der
Einstweiliger Maßnahmen gibt (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 32)?
- Ist es richtig, dass es in Österreich in Zusammenhang
mit einem Korruptionsfall noch nie zu einer Abschöpfung gekommen ist
(vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 32)?
- Wenn nein, wann und in welchen Verfahren?
- Wie beurteilen sie die Anregung, dass auf Grund fehlender
Verurteilungen nach dem Verbandsverantwortlichengesetz Staatsanwälte
und Richter verstärkt geschult und ausgebildet werden sollten (vgl
Greco-Evaluierungsbericht, S. 56)?
- Teilen sie die Anregung, dass die Höchststrafen nach
dem Verbandsverantwortlichengesetz zur effektiven Korruptionsbekämpfung
erhöht werden sollten (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 56)?
- Wie beurteilen sie die Anregung, dass Personen, die wegen
Korruptionsdelikten verurteilt wurden die Ausübung von
Führungspositionen in einem Unternehmen untersagt werden sollte (vgl
Greco-Evaluierungsbericht, S. 57)?
- Wann hat Österreich das Strafrechtsübereinkommen
über Korruption
ETS Nr. 173 unterzeichnet (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 3)?
- Ist es richtig, dass Österreich das
Strafrechtsübereinkommen über Korruption noch nicht ratifiziert
hat?
- Wenn ja, hat es durch das Justizministerium eine
Initiative gegeben, dem Parlament das Strafrechtsübereinkommen gegen
Korruption zur Ratifizierung vorzulegen?
- Wenn ja, woran ist die Ratifizierung gescheitert?
- Wenn nein, warum hat es noch keine Initiative seitens des
Bundesministeriums gegeben eine Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommen
über Korruption ein zu leiten?
- Würden sie eine Ratifizierung des
Strafrechtsübereinkommen über Korruption begrüßen?
- Werden sie diesbezüglich Initiativen setzen?