936/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Maßnahmen seitens des Justizministeriums als Reaktion auf den GRECO Evaluierungsbericht Österreich

 

Der Bericht stellt – bedingt durch die späten Beitritt Österreichs – die Kombination der ersten und zweiten Evaluierungsrunde dar.

 

Das Evaluierungsteam (GET) bestand aus fachkundigen Beamten aus der Schweiz, Bulgarien, Serbien und Ungarn. Die Vorortbefragungen fanden von 19. bis 23. November 2007 statt.

 

Der Bericht wurde in der 38. Plenarsitzung von GRECO (9.-13. Juni 2008) angenommen und trägt das Datum 13.6.2008.

 

Dem Bundeskanzleramt wurde der Bericht am 21.7.2008 zugestellt (Anfragebeantwortung 4646/AB).

 

Angekündigt war, dass der Bericht im Rahmen der 39. Plenarsitzung, 6.-10. Oktober 2008, offiziell freigegeben wird. Tatsächlich wurde er erst am 19.12.2008 öffentlich gemacht. Gründe für die Verzögerung wurden nicht genannt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Welche genauen Schritte hat das Justizministerium als Konsequenz aus dem GRECO Bericht 2008 gesetzt?

 

  1. Wurde ein ExpertInnen-Arbeitskreis eingerichtet?

 

  1. Wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet?

 

  1. Welche Konsequenzen werden sie aus der Kritik, dass die Verurteilungsstatistik hinsichtlich der Korruptions-Verurteilungen wenig aussagekräftig ist, ziehen (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 8)?

 

  1. Welche Konsequenzen werden sie aus der Kritik, dass in Österreich eine Analyse und Beurteilung von Korruption fehlt, ziehen?

 

  1. Welche Konsequenzen werden sie aus der Kritik, dass es einen ungenügenden Wissensstand bei den Behörden über die existierenden Antikorruptionsregeln gibt, ziehen (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 10f)?

 

  1. Wie beurteilen sie die Kritik, dass das österreichische Bankgeheimnis, da nur für Straftaten mit über einem Jahr Strafausmaß aufhebbar, für Ermittlungen im Korruptionsbereich hinderlich ist (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 18f, 25)?

 

  1. Welche Konsequenzen werden sie aus der Kritik, dass durch fehlende Kronzeugenregelungen und Zeugenschutzprogramme, keine Schutzmaßnahmen bestehen, die zur Zusammenarbeit mit den Behörden ermuntern, ziehen (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 19)?

 

  1. Teilen sie die Anregung, dass eine eigene gemeinsame Behörde für die Auswahl, Ausbildung, Ernennung, berufliche Laufbahn und Disziplinarrecht von Richtern und Staatsanwälten geschaffen werden soll (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 23)?

 

  1. Teilen sie Kritik am Umstand, dass durch die JustizministerIn bzw. BundespräsidentIn auch neue Richter ernannt werden können, die nicht unter den drei von den zuständigen Senaten vorgeschlagenen KandidatInnen gereiht sind (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 23)?

 

  1. Wie beurteilen sie die Kritik, dass im Hinblick auf die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft keine Weisungsfreistellung erfolgt ist (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 24)?

 

  1. Wie beurteilen sie die Kritik, dass die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Abschöpfung bezüglich Korruptionsdelikten ungenügend sind (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 33ff)?

 

  1. Teilen sie die Kritik, dass über die direkte Strafverfolgung hinausgehende Ermittlungs- und Verfolgungshandlungen zur Sicherstellung von Vermögensvorteilen nicht die Regel sind (vgl Greco-Evaluierungsbericht,
    S. 33f)?

 

  1. Ist es richtig, dass es keine Statistik hinsichtlich der Einstweiliger Maßnahmen gibt (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 32)?

 

  1. Ist es richtig, dass es in Österreich in Zusammenhang mit einem Korruptionsfall noch nie zu einer Abschöpfung gekommen ist (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 32)?

 

  1. Wenn nein, wann und in welchen Verfahren?

 

  1. Wie beurteilen sie die Anregung, dass auf Grund fehlender Verurteilungen nach dem Verbandsverantwortlichengesetz Staatsanwälte und Richter verstärkt geschult und ausgebildet werden sollten (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 56)?

 

  1. Teilen sie die Anregung, dass die Höchststrafen nach dem Verbandsverantwortlichengesetz zur effektiven Korruptionsbekämpfung erhöht werden sollten (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 56)?

 

  1. Wie beurteilen sie die Anregung, dass Personen, die wegen Korruptionsdelikten verurteilt wurden die Ausübung von Führungspositionen in einem Unternehmen untersagt werden sollte (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 57)?

 

  1. Wann hat Österreich das Strafrechtsübereinkommen über Korruption
    ETS Nr. 173 unterzeichnet (vgl Greco-Evaluierungsbericht, S. 3)?

 

  1. Ist es richtig, dass Österreich das Strafrechtsübereinkommen über Korruption noch nicht ratifiziert hat?

 

  1. Wenn ja, hat es durch das Justizministerium eine Initiative gegeben, dem Parlament das Strafrechtsübereinkommen gegen Korruption zur Ratifizierung vorzulegen?

 

  1. Wenn ja, woran ist die Ratifizierung gescheitert?

 

  1. Wenn nein, warum hat es noch keine Initiative seitens des Bundesministeriums gegeben eine Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommen über Korruption ein zu leiten?

 

  1. Würden sie eine Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommen über Korruption begrüßen?

 

  1. Werden sie diesbezüglich Initiativen setzen?