937/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Probleme mit dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und dem Ausschreibungsgesetz im BMVIT

 

 

Wie der jüngste Gleichbehandlungsbericht des Bundes aufzeigte, hält sich der Fortschritt in Sachen Gleichstellung auch im Öffentlichen Dienst und speziell bei den Führungsfunktionen nach wie vor sehr in Grenzen. Der Anteil weiblich besetzter Führungskräfte beträgt nach wie vor nur rund 27%. Das BMVIT befand sich bis zuletzt trotz mit Ausnahme weniger Jahre durchgehender SPÖ-Führung ebenfalls in diesem Bereich.

 

Warum der Fortschritt in Sachen Gleichstellung so schleppend vonstatten geht und warum der Stand der Dinge so wenig erfreulich ist, wird angesichts einiger konkreter Vorgänge und „Usancen“ gerade im SPÖ-geführten und nunmehr unter weiblicher Leitung stehenden BMVIT besser nachvollziehbar.

 

Seit 2007 ist die Leitung der Abteilung L2 im BMVIT vakant. Die Position ist laut der seit 29.1.2009 öffentlich zugängliche Geschäftseinteilung („Organisation“) bis heute unbesetzt – Organigramme mit Stand 2008 auf der BMVIT-Homepage bestätigen dies, aktuelle sind nicht zugänglich.

 

Das entsprechende seit 2007 anhängige Besetzungsverfahren hat seinen Weg zur Bundes-Gleichbehandlungskommission genommen.

 

Senat I der Bundes-Gleichbehandlungskommission hielt in einem Gutachten nach §23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz im November 2008 unmissverständlich fest, dass eine weibliche Bewerberin „durch die Ausschreibung der Funktion (...) im BMVIT (...), durch die Feststellung der Begutachtungskommission, sie sei für diese Funktion (nur) „in hohem Maß“ geeignet und durch die Reihung an die 3. Stelle des Besetzungsvorschlages aufgrund des Geschlechtes gemäß § 4 Z 5 Bundes- Gleichbehandlungsgesetz diskriminiert“ ist.

 

Der entsprechende Antrag musste gleich für zwei übergangene Bewerberinnen eingebracht werden. Unter anderem war der Ausschreibungstext nach der Einbeziehung der Gleichbehandlungsbeauftragten im BMVIT abgeändert und entgegen den Vorgaben des Frauenförderungsplanes des BMVIT (einer Verordnung des Ministers!) dieser vor der Veröffentlichung nicht mehr zur Kenntnis gebracht worden. Die geforderten und bisher für diese Funktion stets für nötig gehaltenen Qualifikationen zugunsten eines Bewerbers wurden herabgesetzt, bei der Beurteilung wurden von der Begutachtungskommission bei BewerberInnen in der Ausschreibung erwünschte Qualifikationen übergangen, es wurde so letztlich eine nicht nachvollziehbare Reihung der BewerberInnen konstruiert. Die Begründung des Gutachtens der Begutachtungskommission entsprach nicht den Vorgaben von §10 Ausschreibungsgesetz sowie von §25 Abs 2 iVm §43 und §11c B-GlBG, wonach eine objektive Qualifikationsprüfung und eine Gegenüberstellung, Gewichtung und schlüssige Begründung vorzunehmen ist.

 

Schließlich musste sich das BMVIT – was für ein SPÖ-geführtes Ressort doch einigermaßen peinlich ist – von der Bundes-Gleichbehandlungskommission abschließend zum vernichtenden Gutachten zu diesem Ausschreibungs- und Besetzungsvorgang folgendes ausrichten lassen:

„Generell wird dem BMVIT empfohlen, frauenfördernde Maßnahmen zu setzen, um den Anteil von weiblichen Führungskräften deutlich zu erhöhen.“

 

Weiters ist gemäß § 10 Abs 2 (iVm §15 Abs 4) Ausschreibungsgesetz in der seit 1.1.2008 geltenden Fassung auf der Website der jeweiligen Zentralstelle (zB des BMVIT) im Internet durch die Begutachtungskommission folgendes zu veröffentlichen:

1. Geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der in ihrem Gutachten für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion oder die Erfüllung der Aufgaben des ausgeschriebenen Arbeitsplatzes als geeignet angesehenen Bewerber, aufgeschlüsselt nach dem Ausmaß ihrer Eignung.

2. Die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission.

 

Laut §10 Abs 1 Z 2 des Ausschreibungsgesetzes hat das Gutachten der Kommission u.a. zu enthalten, welche von den geeigneten Bewerbern bezogen auf die in der Ausschreibung gewichteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten in höchstem, welche in hohem und welche im geringen Ausmaß geeignet sind.

 

Überraschenderweise war eine derartige dem Ausschreibungsgesetz entsprechende Veröffentlichung auf der BMVIT-Homepage lange nicht auffindbar. Erst in der zweiten Oktoberhälfte 2008 tauchten erstmals entsprechende Angaben, allerdings nur über das Österr. Patentamt betreffende und von diesem selbst durchgeführte Ausschreibungen. Erst in weiterer Folge sind nach und nach auch Informationen über teilweise bereits seit langem laufende Besetzungsverfahren im BMVIT selbst öffentlich zugänglich geworden.

 

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Welche Konsequenzen werden Sie aus den Vorgängen rund um die Besetzung der Leitung der Abteilung L2 bis hin zur Auseinandersetzung vor der Bundes-Gleichbehandlungskommission ziehen?

 

  1. Werden Sie sicherstellen, dass künftig die Begutachtungskommission gesetzeskonform vorgeht und sowohl Ausschreibungsgesetz als auch Bundes-Gleichbehandlungsgesetz als auch der verordnete BMVIT-Frauenförderungsplan bei Stellenbesetzungsverfahren in Ihrem Haus künftig anders als bisher vollinhaltlich berücksichtigt werden?

 

  1. Welche Maßnahmen planen Sie im einzelnen zu setzen, um der Empfehlung der Bundes-Gleichbehandlungskommission vom November 2008 „Generell wird dem BMVIT empfohlen, frauenfördernde Maßnahmen zu setzen, um den Anteil von weiblichen Führungskräften deutlich zu erhöhen“ nachzukommen?

 

  1. Warum wurden die seit Anfang 2008 verpflichtenden Erfordernisse von § 10 Abs 2 (iVm §15 Abs 4) Ausschreibungsgesetz, wonach wichtige Informationen über Stellenbesetzungsverfahren durch die Begutachtungskommission via Homepage der BMVIT-Zentralstelle öffentlich zugänglich gemacht werden müssen, erst mit so großer Verspätung ab Oktober 2008 schrittweise eingehalten?

 

  1. Wer trägt hierfür konkret die Verantwortung?

 

  1. Wie hoch ist derzeit Frauenquote bei Führungsfunktionen a) im BMVIT (Zentralstelle), b) im Österr. Patentamt, c) in den nachgeordneten Dienststellen des BMVIT?

 

  1. Wie haben sich die in Frage 6 angesprochenen Werte a) zwischen 11.1.2007 und 1.12.2008, b) seit 2.12.2008 verändert?