9386/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.09.2011
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Anfrage

 

des Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und

Kollegen und Kolleginnen

An den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend EU-Subventionen, die von österreichischen Bauern zurückgezahlt werden müssen

Vor kurzem wurde bekannt, dass ein Oberkärntner Bauer 26.570 € an die EU zurückzahlen muss, weil die Größe der Futterfläche seiner Alm in Wirklichkeit kleiner ist, als im Subventionsansuchen angegeben. (http://www.kleinezeitung.at/kaernten/spittal/2821709/)

Interessant dabei ist, dass die Almfläche bereits im Jahr 2005 gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer berechnet wurde. Erst 2009 erhielt der Bauer ein Satellitenbild, weshalb es dem Bauer bis zu diesem Zeitpunkt gar nicht möglich war, exakte Angaben über seine Almfläche zu machen. Die Strafzahlung, die der Bauer nun leisten muss, entspricht der Höhe nach seinem Jahreseinkommen als Vollerwerbsbauer.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an Sie folgende

Anfrage:

1.  Wie viele Bauern in Österreich sind von solchen Strafzahlungen wegen falscher Größenangabe der Futterfläche betroffen und in welcher Höhe liegen diese Strafzahlungen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern u. Höhe der Strafzahlungen)

2.              Wurde auch bei anderen betroffenen Bauern die Futterfläche seinerzeit mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer berechnet?

3.              Wird die Landwirtschaftskammer beim konkreten Fall bzw. bei anderen möglichen Fällen zumindest einen Teil der Strafzahlungen übernehmen, da sie ja - aufgrund der seinerzeitigen falschen Vermessungsarbeiten - offenbar eine Mitschuld trägt? (Falls ja: In welcher Höhe?; Falls nein: Warum nicht?)