940/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.02.2009
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A N F R A G E
der Abgeordneten Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend dem Unterbleiben einer Einvernahme von Dieter Althaus, den an einem Pistenunfall mit Todesfolge beteiligten Ministerpräsidenten von Thüringen, durch die Staatsanwaltschaft Leoben, sowie der nicht nachvollziehbaren Vorgehensweise der Justiz in dieser Angelegenheit
Laut Aussage des Sprechers der Leobener Staatsanwaltschaft, Mag. Walter Probst, sei im Zusammenhang mit dem Schiunfall des Ministerpräsidenten von Thüringen, bei dem eine 41- jährige Ehefrau und Mutter getötet wurde, nicht daran gedacht gegen diesen ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (Strafdrohung bis zu 3 Jahre Haft) einzuleiten. Stattdessen wird laut Mag. Probst in Erwägung gezogen lediglich ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung (Strafdrohung bis zu 1 Jahr Haft) einzuleiten. Auf eine Einvernahme des Ministerpräsidenten soll unter der sonderbaren Annahme, dass dieser ohnehin nicht viel über den Unfallhergang wissen werde, verzichtet werden, wobei eine wie auch immer geartete Stellungnahme von Herrn Althaus ausreichend sei.
Angesichts des Interesses der Hinterbliebenen der Getöteten an einer restlosen Aufklärung des Unfallhergangs erscheint diese Vorgangsweise der Justiz als wenig nachvollziehbar, zumal die Behandlung von Herrn Althaus sich völlig vom üblichen Vorgehen gegen Pistenrowdies abhebt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
A N F R A G E: