940/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2009
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A N F R A G E

 

der Abgeordneten Grosz

Kolleginnen und Kollegen

 

 

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend dem Unterbleiben einer Einvernahme von Dieter Althaus, den an einem Pistenunfall mit Todesfolge beteiligten Ministerpräsidenten von Thüringen, durch die Staatsanwaltschaft Leoben, sowie der nicht nachvollziehbaren Vorgehensweise der Justiz in dieser Angelegenheit

 

Laut Aussage des Sprechers der Leobener Staatsanwaltschaft,  Mag. Walter Probst, sei im Zusammenhang mit dem Schiunfall des Ministerpräsidenten von Thüringen, bei dem eine 41- jährige Ehefrau und Mutter getötet wurde, nicht daran gedacht gegen diesen ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (Strafdrohung bis zu 3 Jahre Haft) einzuleiten. Stattdessen wird laut Mag. Probst in Erwägung gezogen lediglich ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung (Strafdrohung bis zu 1 Jahr Haft) einzuleiten. Auf eine Einvernahme des Ministerpräsidenten soll unter der sonderbaren Annahme, dass dieser ohnehin nicht viel über den Unfallhergang wissen werde, verzichtet werden, wobei eine wie auch immer geartete Stellungnahme von Herrn Althaus ausreichend sei.

 

Angesichts des Interesses der Hinterbliebenen der Getöteten an einer restlosen Aufklärung des Unfallhergangs erscheint diese Vorgangsweise der Justiz als wenig nachvollziehbar, zumal die Behandlung von Herrn Althaus sich völlig vom üblichen Vorgehen gegen Pistenrowdies abhebt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

 

A N F R A G E:

 

 

  1. Ist das Verfahren gegen Dieter Althaus ein Berichtsakt?
  2. Wer veranlasste den zuständigen Leobener Staatsanwalt den Ministerpräsidenten von Thüringen mit „Glaceehandschuhen“ anzufassen?
  3. Wie ist es zu erklären, dass der Behördensprecher  Mag. Walter Plöbst bereits im Vorhinein vermutet, dass Dieter Althaus über den Unfallhergang ohnehin nichts wissen werde?
  4. Wieso genügt dem Staatsanwalt in diesem Fall, bei dem eine Frau ums Leben kam und das vorliegende technische Gutachten Althaus belastet, eine „wie auch immer geartete Stellungnahme“, und warum verzichtet man auf eine formelle Einvernahme, bei welcher auch Fragen gestellt werden können?
  5. Wie werden Sie als zuständige Ministerin und Letztverantwortliche in dieser Angelegenheit  vorgehen?
  6. Ist das Verhalten der Staatsanwaltschaft aus ihrer Sicht als rechtsstaatlich korrekt zu beurteilen?
  7. Welche Weisungen werden Sie erteilen um sicherzustellen, dass es im Justizbereich nicht einerseits Verdächtige gibt, gegen die mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen wird, und es andererseits eine Gruppe von Verdächtigen gibt, die konziliant behandelt werden?