943/J XXIV. GP
Eingelangt am
19.02.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Schönegger, Steibl, Riener Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend grobe Vernachlässigung der Steiermark im Schulentwicklungsplan
2009/2010.
Das Konjunkturpaket des Bundes sieht im Schulentwicklungsplan 2009/2010 ein Infrastrukturpaket in der Höhe von insgesamt 599 Millionen € vor. Die Steiermark wird davon 26 Millionen erhalten! Dies sind nur unglaubliche 4,34 % der Gesamtsumme.
Andere vergleichbar große Bundesländer wie z.B. Niederösterreich erhalten
197 Millionen Euro, fast 1/3 der gesamten Mittel. Sogar das kleine Burgenland erhält
64 Millionen Euro, immerhin über 10%.
Für dringend notwendige Projekte wurden steiermarkweit 46 bzw. 72 Millionen € (inkl. private Schulen) veranschlagt, nur ca. ein Drittel der Summe kann nun aufgebracht werden.
In der Steiermark können somit 14 für 2009/2010 geplante Projekte mit dringend notwendigen Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten an öffentlichen und privaten Schulen nicht durchgeführt werden. Allein in Graz sind vier Schulen aus der Liste der Bundesschulbauten für 2009 gestrichen worden.
Steiermarkweit können in zwei Jahren somit nur drei Projekte verwirklicht werden! Die steirischen Schüler und die steirische Wirtschaft verlieren über 28 Millionen € (ca. 20 Millionen bei Bundesschulbauten und ca. 8 Millionen an Bundesmitteln für private Schulbauten) an Bundesinvestitionen, und das in wirtschaftlich so schweren Zeiten.
Das ist aus bildungspolitischer, infrastrukturpolitischer und auch arbeitsplatzpolitischer Sicht ein klarer Nachteil für die ganze Steiermark!
Auch private Schulen die auf Bundesmittel angewiesen sind, fallen um ihre Zuschüsse um. So fehlen für Institutionen wie z.B. die Tourismusschulen Bad Gleichenberg und das Bischöfliche Gymnasium Graz, die vom Bund zugesagten Mittel. Der steirischen Wirtschaft entgehen hier Aufträge in der Höhe von 26 Millionen € für private Schulbauten.
Besonders erschreckend ist, dass die Errichtungs- und Adaptierungsarbeiten für behindertengerechte und barrierefreie Einrichtungen, gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz, in den meisten steirischen Schulen so nicht umgesetzt werden können.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende
Anfrage
1)
Wie rechtfertigen Sie die finanzielle Aufteilung der Investitionen in
Bundesschulen
im Rahmen des
Konjunkturpaketes an die Bundesländer?
2) Nach welchen
Kriterien wurde diese finanzielle Aufteilung der Investitionen
durchgeführt?
3)
Wie rechtfertigen Sie das Verhältnis der
steirischen Summe der Investitionen in
Bundesschulen im
Vergleich zu anderen Bundesländern?
4)
Welche Projekte wurden von den steirischen Verantwortlichen bei der
Bundesimmobiliengesellschaft
eingebracht?
5) Welche Projekte wurden vom Präsidenten des Landesschulrats eingebracht?
6) Nach welchen Kriterien wurden die eingebrachten Projekte bewertet und bewilligt?
7)
Warum gibt es
keine Relation der auszuzahlenden Summe zu der Zahl der
Schüler im Bundesländervergleich?
8)
Welche Rolle spielte der Präsident des Landesschulrats beim
Zustandekommen
der steirischen Summe
der Investitionen in Bundesschulen im Konjunkturpaket?
9) Welche Rolle spielte der amtsführende Präsident des Landesschulrates?
10) Gab es von Seiten des steirischen Landeshauptmanns Reaktionen bzw.
Interventionen betreffend der
Ungleichbehandlung der Steiermark in diesem
Kontext?