9442/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.10.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Strafanzeige wegen unrichtiger Mitteilungen in den Geschäftsberichten der Flughafen Wien AG den neuen Terminal „Skylink“ betreffend

 

Der seinerzeitige Vorstand der Flughafen Wien AG hat im Geschäftsbericht 2007 den Aktionären, der Öffentlichkeit sowie den Aufsichtsbehörden mitgeteilt, dass die Terminalerweiterung VIE-Skylink planmäßig voran schreite und dieser „zur Jahresmitte 2009“ (konkret „noch vor der Verkehrsspitze des Jahres 2009“) in Betrieb genommen werden kann. Damit sollte vermittelt werden, dass das Projekt „Skylink“ vom Fortschritt ebenso wie vom Fertigstellungstermin voll im Plan liegt.

Im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresberichtes 2007, nämlich im Frühjahr 2008, lag dem Vorstand der Flughafen Wien AG jedoch bereits seit mehreren Monaten ein Bericht eines Ziviltechnikers vom Juni 2007 vor, wonach das Projekt Skylink „erstarrt“ sei und seit Anfang 2007 „de facto … Baueinstellung“ herrschte.

Zu den Projektkosten finden sich in den Geschäftsberichten 2001 bis 2008 widersprüchliche und unvollständige Aussagen, die keine nachvollziehbare Beurteilung der wahren Kostenentwicklung ermöglichen. Eine Gesamtkostenschätzung ist dem Geschäftsbericht 2008 nicht zu entnehmen.

Demnach wurde die Information im Geschäftsbericht 2007 bewusst unrichtig erteilt und im Geschäftsbericht 2008 bewusst unvollständig dargelegt. Dieser Sachverhalt liegt seit über zwei Jahren der Staatsanwaltschaft Korneuburg unter der Geschäftszahl 7 St 173/09k vor.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wurde der Akt 7 St 173/09k der Staatsanwaltschaft Korneuburg zwischenzeitlich einer Sondergruppe der Staatsanwaltschaft übertragen oder mit anderen Akten im Zusammenhang mit der Terminalerweiterung am Flughafen Wien/Schwechat verbunden? Wenn nein, warum nicht?

2.    Wurde dieser Akt zwischenzeitlich mit anderen Akten im Zusammenhang mit der Terminalerweiterung am Flughafen Wien/Schwechat verbunden? Wenn nein, warum nicht?

3.    Welche Ermittlungsaufträge wurden bislang erteilt und welche Ermittlungsergebnisse liegen bereits vor?

4.    Bis wann ist mit dem Abschluss des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens zu rechnen?