9443/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.10.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Bernd Schönegger, Dr. Franz Josef Huainigg,
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend ÖBB: Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wird ignoriert,
keine Barrierefreiheit am Grazer Ostbahnhof

Seit Kurzem führt am wichtigen Nahverkehrsknoten Ostbahnhof" in Graz der Weg
zum Bahnsteig durch eine Unterf
ührung. Seit dem Umbau existiert zwar ein
Liftschacht, aber kein Lift, auch keine Rampe entlang der Stufen. F
ür Rollstuhlfahrer
ist somit diese Station ebenso unbenutzbar wie f
ür Eltern mit Kinderwägen. Auch für
gehbehinderte und
ältere Menschen ist diese neue Situation eine Herausforderung.
Am alten Bahnhof war Barrierefreiheit gegeben.

Auf der Homepage der ÖBB ist zum Thema Barrierefreiheit zu lesen:
Für die ÖBB ist die Gruppe der Behinderten, die Senioren und Mütter/Väter mit
Kleinkindern und Kinderw
ägen im Zentrum der Betrachtung. Dem ÖBB-Konzern ist
es ein selbstverständliches Anliegen, im Rahmen der technischen und
wirtschaftlichen M
öglichkeiten entsprechende Maßnahmen zu treffen."

Es ist unverständlich, dass der Nahverkehrsknoten Ostbahnhof" nicht wie am
Nahverkehrsknoten Graz Don Bosco" barrierefrei eröffnet wurde.

Die ÖBB verstößt mit ihrer Haltung gegen das im Jahr 2006 in Kraft gesetzte

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Dieses Gesetz verpflichtet zur

Sicherstellung der barrierefreien Nutzung bei Um- und Neubauten im öffentlichen

Bereich.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr,

Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1)       Wie stellen Sie als Eigentümervertreterin grundsätzlich sicher, dass die ÖBB den
Anforderungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes nachkommt?

2)   Wie rechtfertigt die ÖBB die Verletzung der Verpflichtung zur Barrierefreiheit am
Nahverkehrsknoten Grazer Ostbahnhof?

3)   Warum wird ein barrierefreier Bahnhof so umgestaltet, dass eine Barrierefreiheit nicht
mehr gegeben ist?


4)   Welchen Einklang mit dem Eisenbahngesetz sehen Sie für Bahnhöfe, die neu
gestaltet werden, wie am Ostbahnhof, wo keine Barrierefreiheit gegeben ist?

5)   Dürfen Ihrer Meinung nach Bahnhöfe ohne barrierefreien Zugang neu eröffnet
werden?

6)   Wird die ÖBB auf eigene Kosten einen Lift in die bestehende Anlage am
Ostbahnhof einbauen?

7)   Bis wann ist mit einer Umsetzung der fehlenden Baumaßnahmen zu rechnen?