9444/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.10.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Kinder-Gewaltschutzregister und weitere Vorschläge der Österreichischen

Gesellschaft für Unfallchirurgie

Kinder- Gewaltschutzregister: Die Österreichische Gesellschaft für Unfallchirurgie (ÖGU) hat von 6. - 8. Oktober 2011 ihre Jahrestagung abgehalten und dabei darauf aufmerksam gemacht, dass Versprechen von vor zwei Jahren zur Einrichtung eines Kinder-Gewaltschutzregisters bisher nicht erfüllt sind.

Die Unfallchirurgen sehen die verletzten Kinder meist als erste in den Ambulanzen. In einem Kinder-Gewaltschutzregister könnte man sofort nachschauen, ob das Kind, das angeblich aus dem Hochbett gefallen ist, in den letzten zwei Jahren nicht schon dreimal wegen Frakturen in Behandlung war. Spitals-Hopping und fehlende Information machen derzeit die Abklärung von Verdachtsmomenten unmöglich. Weiters kann eine schnelle Abklärung von eventuell auf Misshandlungen zurückzuführende Verletzungen durch Gerichtsmediziner derzeit nur durch Exekutive, Staatsanwalt oder Richter angeordnet werden.

Darüber hinaus machen die Unfallchirurgen sehr konkrete Vorschläge für Qualitätssicherung im Sinne der Patienten, insbesondere:

Traumaregister, z. B. ähnlich wie in Deutschland

osteoporotische Früherkennungssysteme

Angesichts von rund 700.000 Osteoporose-Patienten mit Kosten von rund 500 Mio pro Jahr für die Akutversorgung werden Früherkennung und abgestimmte Vorsorgeprogramme immer wichtiger.

Hüft- und Knie-Implantatregister als Tool für Qualitätssteigerung

Jährlich werden in Österreich rd. 30.000 künstliche Hüft- und Kniegelenke implantiert, Tendenz steigend. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe im ÖBIG zwischen Orthopäden und Unfallchirurgen hat bereits ein Hüft- und Knieregister ausgearbeitet. Es könnte zu Transparenz und zur langfristigen Optimierung die Behandlungsqualität beitragen. Eine Umsetzung ist dringend erforderlich. Der Nationalrat hat in diesem Zusammenhang am 8. Juli einstimmig die Entschließung 188/E beschlossen.


Interne Qualitätsstandards und Beschwerdemanagement

Viele Krankenhäuser haben heute so genannte CIRS Systeme (Critical Incident Reporting System), die durch eine aktive Rückkoppelung von Beinahe-Fehlern ein Lernen ermöglichen. Die Etablierung von Risk Management ist gerade bei Akutabteilungen notwendig, da die Planung schwieriger ist und daher besonders ein System fehleranfällig sein kann. Ebenso gehört die Einrichtung von Beschwerdemanagements zum Standard in der heimischen Unfallchirurgie.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Gesundheit folgende

Anfrage:

1.              Trifft es zu, dass im Zusammenhang mit diesen fünf Vorschlägen wichtige Verbesserungsmöglichkeiten zum Wohle der Patienten bestehen?

2.      Was haben Sie in diesen Bereichen bisher unternommen und umgesetzt?

3.      Warum ist das Kinder-Gewaltschutzregister seit 2 Jahren noch nicht umgesetzt?

4.      Werden Sie diesen Vorschlag jetzt aufgreifen, wenn ja, bis wann und in welcher Weise umsetzen, wenn nein, warum nicht?

5.      Werden Sie den Vorschlag betreffend Traumaregister, aufgreifen, wenn ja, bis wann und in welcher Weise umsetzen, wenn nein, warum nicht?

6.      Werden Sie den Vorschlag betreffend osteoporotische Früherkennungssysteme aufgreifen, wenn ja, bis wann und in welcher Weise umsetzen, wenn nein, warum nicht?

7.      Werden Sie den Vorschlag betreffend Hüft- und Knie-Implantatregister aufgreifen, wenn ja, bis wann und in welcher Weise umsetzen, wenn nein, warum nicht?

8.      Werden Sie den Vorschlag betreffend Interne Qualitätsstandards und Beschwerdemanagement aufgreifen, wenn ja, bis wann und in welcher Weise umsetzen, wenn nein, warum nicht?