9446/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.10.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Neubauer, DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Rechtswidrigkeit des Vertrages Linz-Westring

 

Den Medien konnte dieser Tage entnommen werden, dass die Grüne Verkehrssprecherin Gabriele Moser eine Beschwerde bei der EU-Kommission plant, weil der Vertrag Linz-Westring rechtswidrig sei.

Angefochten soll das Projekt auf Grundlage einer Expertenstudie der Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen werden. Nach dieser hätte das Projekt einer seit 2004 in der EU vorgeschriebenen strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen werden müssen, was im konkreten Fall unterlassen worden ist. Gibt die EU-Kommission der Beschwerde statt, kommt der Fall vor den europäischen Gerichtshof und Österreich drohen Pönalzahlungen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen die erwähnte Expertenstudie bzw. deren Inhalt bekannt?

2.    Sind die von der Abgeordneten Moser geäußerten Bedenken bezüglich der Rechtswidrigkeit den mit der Ausarbeitung des Vertrages betrauten Personen bekannt?

3.    Könnte die fehlende SUP dazu führen, das Projekt zu kippen?

4.    Entspricht es der Tatsache, dass Sie mit der Begründung, dass der Westring als Absichtserklärung schon 2002 im österreichischen Straßenbaugesetz verankert worden sei, die Durchführung einer SUP abgelehnt haben?

5.    Haben Sie irgendwelche Schritte unternommen, um die Rechtsfrage zu klären, ob der aktuell geplante Westring möglicherweise als neues Projekt zu werten sein könnte, da vom ursprünglich geplanten Westring nur noch ein vier Kilometer langer Abschnitt bleibt (Südteil)?

6.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Ist aus heutiger Sicht eine strategische Umweltprüfung für einen oder mehrere Teilabschnitte des Projektes oder für das gesamte Projekt notwendig?

9.    Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Umsetzung des Projektes?


10. Wie ist in Kenntnis der Rechtsunsicherheit Ihre weitere Vorgehensweise bezüglich des Projektes Westring geplant?

11. Ist es möglich, dass nach Abwägung der Erfolgsaussichten einer Beschwerde bei der EU-Kommission und den damit verbundenen drohenden Pönalzahlungen, durch eine nachträgliche Durchführung der vorgeschriebenen SUP, diese Gefahr rechtzeitig abwendet wird?