9447/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.10.2011
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Einsatz von Trojanern

 

In Deutschland weitet sich die sogenannte „Staatstrojaner-Affäre“ immer weiter aus. Es steht die Frage im Raum, ob Ermittlungsbehörden mit sogenannten Staatstrojanern bei der Durchforstung von Computern intimste Daten herausgefunden haben bzw. herausfinden können. Scheinbar wurde von mehreren deutschen Bundesländern diese Software eingesetzt.

 

Vor dem Hintergrund dieses Sachverhaltes stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.

Wurden vom Innenministerium oder sonstigen staatlichen Ermittlungsbehörden sogenannte „Trojaner“ eingesetzt?

 

2.

Wenn ja, in wie vielen Fällen? (Bitte aufgegliedert nach einzelnen Fällen mit Angabe von Datum, zugrunde liegendem Sachverhalt, Dauer des Einsatzes, gewonnene Ergebnisse)

 

3.

Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der Einsatz derartiger „Trojaner“?

 

4.

Ist das Innenministerium im Besitz derartiger Software bzw. von sogeannten „Trojanern“?

 

5.

Sind sonstige Ermittlungsbehörden im Besitz derartiger Software bzw. von sogeannten „Trojanern“?