9447/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.10.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Einsatz von Trojanern
In Deutschland weitet sich die sogenannte „Staatstrojaner-Affäre“ immer weiter aus. Es steht die Frage im Raum, ob Ermittlungsbehörden mit sogenannten Staatstrojanern bei der Durchforstung von Computern intimste Daten herausgefunden haben bzw. herausfinden können. Scheinbar wurde von mehreren deutschen Bundesländern diese Software eingesetzt.
Vor dem Hintergrund dieses Sachverhaltes stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1.
Wurden vom Innenministerium oder sonstigen staatlichen Ermittlungsbehörden sogenannte „Trojaner“ eingesetzt?
2.
Wenn ja, in wie vielen Fällen? (Bitte aufgegliedert nach einzelnen Fällen mit Angabe von Datum, zugrunde liegendem Sachverhalt, Dauer des Einsatzes, gewonnene Ergebnisse)
3.
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der Einsatz derartiger „Trojaner“?
4.
Ist das Innenministerium im Besitz derartiger Software bzw. von sogeannten „Trojanern“?
5.
Sind sonstige Ermittlungsbehörden im Besitz derartiger Software bzw. von sogeannten „Trojanern“?