Eingelangt am 12.10.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Martin
Graf,
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend die neue Akademie-Rektorin Eva Blimlinger
Die Presse
titelte am 20.04.2011 in ihrer Online-Ausgabe: „Eva Blimlinger neue Akademie-Rektorin - Utl: Die Historikerin setzte sich gegen Martin Fritz und Felicitas
Thun-Hohenstein durch. Sie ist die vierte Frau, die innerhalb eines Jahres zur
Rektorin gewählt wurde.“
Weiters steht folgendes in
diesem Artikel: „Die Historikerin Eva Blimlinger wird die neue
Rektorin der Wiener Akademie der bildenden Künste. Der
Universitätsrat hat aus dem Dreiervorschlag des Senates die
Wissenschafterin zur Nachfolgerin von Rektor Stephan Schmidt-Wulffen bestimmt,
hieß es am Mittwoch in einer Aussendung. Blimlinger soll ihr neues Amt im
Oktober 2011 für vier Jahre antreten. Sie hat sich bei der Wahl gegen die
Kunsthistorikerin Felicitas Thun-Hohenstein und den Kurator und einstigen
Leiter des Festivals der Regionen, Martin Fritz, durchgesetzt, die sich
ebenfalls auf dem Dreiervorschlag des Senats fanden.
Mit Blimlingers Wahl schnellt der Anteil an Rektorinnen in Österreich
binnen eines Jahres von 0 auf 19 Prozent in die Höhe. Vor einem Jahr gab
es noch keine einzige Frau an der Spitze einer Universität, was sich im
Juni 2010 mit der Wahl der Molekularbiologin Sonja Hammerschmid zur Rektorin
der Veterinärmedizinischen Universität Wien änderte. Im März
durchbrach dann die Werkstofftechnikerin Sabine Seidler die Männerbastion
Universitätsspitze und wurde zur neuen Rektorin der Technischen
Universität (TU) Wien gekürt - gestern, Dienstag, gefolgt von der
Neuropsychologin Christa Neuper an der Uni Graz, die wie Seidler und Blimlinger
ihr Amt als Rektorin im Oktober antreten wird...“
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1.
Wie war die Vorgangsweise des Universitätsrates
zur Bestimmung der Akademie-Rektorin Eva Blimlinger? Bitte führen Sie auch
das Prozedere im Detail aus.
2.
Welche Entscheidungskriterien waren
ausschlaggebend bei ihrer Ernennung?
3.
Wie unterscheidet Sie sich von den anderen
Kandidaten Felicitas Thun-Hohenstein und Martin Fritz?
4. Welche
Vorgangsweise wird in dieser Causa normalerweise angewandt? Bitte führen
Sie diese im Detail aus (nach welche Entscheidungskriterien).
5. Gibt
es eine Frauenquote in diesem Zusammenhang?
Wenn
ja, was besagt sie?
Wenn
nein, ist eine Frauenquote in diesem Zusammenhang geplant?
6. Welche
Handlungen setzte Blimlinger seit ihren Amtsantritt als Rektorin der Wiener
Akademie der bildenden Künste? Bitte führen Sie diese im Detail aus.