9468/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.10.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Messerstecherei unter zwei Asylwerbern in Steyr

 

Im der nahen Umgebung des Asylwerberheimes der Stadt Steyr kam es zu einer Streitigkeit zwischen zwei Afghanen. Im Zuge der körperlichen Auseinandersetzung zückte einer der Kontrahenten nach anfänglichem Gerangel ein Messer und stach mehrmals auf seinen Landsmann ein. Das Messer drang unter anderem in die Brust ein, wodurch das Opfer lebensgefährlich verletzt wurde. Eine Notoperation war erforderlich, um das Leben des 17jährigen zu retten.

 

Auch der erst 16jährige Messerstecher selbst war verletzt worden und musste schließlich im Krankenhaus ärztlich versorgt werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Wie ist der Verfahrensstand im Asylverfahren der beiden Afghanen?

2.    Erfolgt nach dem geschilderten tätlichen Angriff die Ausweisung eines der beiden oder beider?

3.    Wenn ja, wann wird diese vorgenommen werden, wer wird ausgewiesen und warum jeweils?

4.    Wenn nein, warum nicht und welche gesetzliche Grundlage verunmöglicht die Ausweisung – auch nach der Genesung?

5.    Wie viele Personen halten sich im Asylwerberheim in Steyr auf (aufgeschlüsselt nach Nationalitäten)?

6.    Wie viele Straftaten wurden von den Asylwerbern seit Bestehen des Asylwerberheimes begangen (aufgeschlüsselt nach Jahren)?

7.    Um welche Handlungen handelte es sich dabei jeweils (aufgeschlüsselt nach Delikten)?

8.    Kamen im Zuge dieser Delikte Dritte zu schaden?

9.    Wenn ja, wie viele und in welcher Art?

10. Wie viele Straftäter wurden deshalb ausgewiesen bzw. wurde aufgrund von nachgewiesenen Straftaten Asyl verweigert?