947/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.02.2009
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A N F R A G E
des Abgeordneten Vock
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Ausgliederung und Teilverkauf bei der BIG
Bereits mehrfach wurden Gerüchte über eine Ausgliederung sowie einen Teilverkauf der Amtsgebäude durch die Bundesimmobiliengesellschaft bekannt, die jedoch stets heftig dementiert wurden.
Nun wurde Michaela Steinacker zur Aufsichtsratsvorsitzenden der BIG bestellt, die bereits speziell im Hinblick auf Immobilienverkäufe in ihrer Funktion bei der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH von Rechnungshof scharf kritisiert wurde. Um so besorgniserregender sind daher die Überlegungen hinsichtlich einer Ausgliederung und einem Teilverkauf der Amtsgebäude, eine Offenlegung der bestehenden Pläne ist nun dringend geboten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
Anfrage:
1) Wie hoch ist der Wert des Portfolios laut UGB der BIG und ihrer Tochtergesellschaften seit ihrer Gründung, aufgeschlüsselt nach Jahren?
2) Wie hoch ist der Wert des Portfolios laut IFRS-Richtlinien der BIG und ihrer Tochtergesellschaften seit ihrer Gründung, aufgeschlüsselt nach Jahren?
3) Wer führte die Bewertung und Schätzung der Immobilien nach IFRS-Richtlinien durch?
4) Wie hoch waren die Kosten für Bewertung und Schätzung?
5) Wie viele Angebote wurden eingeholt?
6) Welcher Wertverlust des Portfolios der BIG und ihrer Tochtergesellschaften ist für das Jahr 2009 nach UGB bzw. IFRS-Richtlinien zu erwarten?
7) Ist eine Ausgliederung von Amtsgebäuden in eine Tochtergesellschaft geplant?
8) Wenn ja, wann soll diese Ausgliederung erfolgen?
9) Wenn ja, wie hoch ist der Wert des auszugliedernden Portfolios nach UGB bzw. IFRS-Richtlinien?
10) Wenn nein, für welchen Zeitraum können sie eine Ausgliederung von Amtsgebäuden ausschließen?
11) Ist ein Verkauf oder Teilverkauf einer Tochtergesellschaft geplant?
12) Wenn ja, für wann ist dieser geplant?
13) Wenn ja, welche Tochtergesellschaften sind davon betroffen bzw. soll eigens dafür eine Tochtergesellschaft gegründet werden?
14) Wenn nein, für welchen Zeitraum können sie einen Verkauf oder Teilverkauf von Tochtergesellschaften oder eine derartige Gründung ausschließen?
15) Muss bei einem Verkauf oder Teilverkauf einer Tochtergesellschaft der BIG das Bundesvergabegesetz zur Anwendung kommen?
16) Gilt bei Vergaben in einer eventuell gegründeten Tochtergesellschaft unter der Voraussetzung einer Mehrheitsbeteiligung der BIG das Bundesvergabegesetz?