9470/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.10.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Lungenschaden durch Zollkontrollen

 

Wie orf.at unlängst berichtete, wurde ein Lungenschaden einer Zöllnerin von der Pensionsversicherung als Berufskrankheit anerkannt. Besagte Zöllnerin habe jahrelang begaste Container kontrolliert. Der Lungenschaden wäre durch Pestizide und andere Gase verursacht worden, mit denen die Containerware für den Transport behandelt würde.

Während Zöllner zum Beispiel in Hamburg mit Vorwarngeräten ausgestatten wären, fehlten solche Vorsichtsmaßnahmen hier zu Lande. In Salzburg gäbe es zum Schutz unserer Zöllner lediglich zwei Gasmasken des Bundesheeres.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Welchen Schutz haben österreichische Beamte bei Kontrollen von begasten Containern?
  2. Welcher Schutz ist internationaler Standard?
  3. Seit wann ist Ihrem Ressort eine gesundheitliche Gefährdung bei Kontrollen begaster Container bekannt?
  4. Wie oft wurden die Arbeitsbedingungen beim Zoll in den letzten fünf Jahren kontrolliert? (aufgegliedert nach Datum, Art und Ort der Kontrolle)
  5. Gab es bei diesen Kontrollen Beanstandungen?
  6. Wenn ja, welche?
  7. Wenn ja, wie wurde seitens des BMASK darauf reagiert?
  8. Wenn nein, ist der Schutz unserer Beamten bei der Kontrolle begaster Container ausreichend?
  9. Was werden Sie unternehmen, um unsere Zöllner bestmöglich vor derartigen gesundheitlichen Gefahren zu schützen?