9471/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.10.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Strafregister: Austausch von Informationen 2009 und 2010“
Mit der AB 2257/XXIV.GP vom 27.07.2009 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für die Jahre 2009 und 2010 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Ersuchen von EU-Mitgliedsstaaten um Übermittlung einer Auskunft aus dem Strafregister wurden 2009 und 2010 an Österreich herangetragen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
2.
Welche EU-Mitgliedstaaten haben
in diesen Jahren ein derartiges Ersuchen an Österreich herangetragen?
Wie viele Ersuchen waren dies jeweils (Aufschlüsselung der Länder und
Jahre)?
3.
Wie wird durch Österreich kontrolliert, ob die
übermittelten Daten tatsächlich nur für die Zwecke des
Strafverfahrens verwendet werden, für das das Ersuchen gestellt wurde?
Wer ist in Österreich für diese Kontrolle zuständig?
4. Wie viele Ersuchen um Übermittlung einer Auskunft aus dem Strafregister hat Österreich 2009 und 2010 an andere EU-Mitgliedsstaaten herangetragen (Aufschlüsselung der Anzahl der Auskünfte auf Jahre und Mitgliedsstaaten)?
5.
Sind dem Ressort seit 2009
Beschwerden bekannt geworden, dass personenbezogene Daten in diesem Zusammenhang
zweckwidrig verwendet wurden?
Wenn ja, wie viele?
Wie wurden die Beschwerden erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Mitgliedsstaaten)?
6. In wie vielen Fällen hat Österreich in den Jahren 2009 und 2010 weiterhin im Rechtshilfeweg (Europäisches Rechtshilfeübereinkommen) andere Mitgliedsstaaten um Übermittlung einer Strafregisterauskunft ersucht (Aufschlüsselung auf Jahre und Mitgliedsstaaten)?
7.
Beabsichtigt das Ressort ein
gesetzliches Antragsrecht für Betroffene vorzuschlagen (z.B. im Rahmen des
Stockholm Programms), damit diese einen
„Strafregisterbescheinigung“ aus einen anderen Mitgliedsstaat
beantragen können?
Wenn nein, warum nicht?