9472/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.10.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „Gesundheitsschäden durch Lärm in Diskotheken und vergleichbaren Lokalen sowie bei Veranstaltungen – Zahlen 2010“
Mit der AB 6328/XXIV.GP vom 22.11.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage unbeantwortet.
Von technischen Experten wird zum mehrmals zit. Grenzwert von 85 dB(A) angemerkt, dass es sich dabei um einen 8-stündigen Expositionswert für gehörgefährdenden Lärm handelt. Das heißt, je kürzer die „Einwirkzeit“ des auftretenden Lärms, umso lautere Darbietungen wären möglich. Bei 4 Stunden 88 dB(A), bei 2 Stunden 91 dB(A) und bei einer Stunde 94 dB(A). Zusätzlich wird in der AB ebenso angesprochenen VOLV ein Spitzengrenzwert von 137 dB, bezeichnet als LCpeak, genannt. Dies zeigt aus Sicht der Fragesteller ein wirkliches Problem auf. Nicht nur der Schalldruckpegel, sondern auch die Einwirkzeit ist für die Beurteilung gesundheitlicher Schäden von ArbeitnehmerInnen und BesucherInnen von Veranstaltungen, Diskotheken etc. maßgeblich.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2010 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Beschwerden über Lärm durch gastgewerbliche Betriebsstätten sind dem Ressort bzw. den Arbetsinspektoraten im Jahr 2010 bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
2. Wie viele Lärmkontrollen in gastgewerblichen Betriebsstätten (insbesondere in Diskotheken und vergleichbaren Lokalen) wurden mit Messgeräten durch Arbeitsinspektoren selbständig im Jahr 2010 durchgeführt (jeweils Aufschlüsselung nach gastgewerblichen Betriebsstätten auf Bundesländer)?
3. Was erbrachten diese Messkontrollen für Ergebnisse?
Welche konkreten Maßnahmen wurden durch die zuständigen
Behörden ergriffen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
4. Welche Maßnahmen wurden durch Arbeitsinspektoren 2010 gegen die gewerberechtlich Verantwortlichen ergriffen, die beispielsweise in Diskotheken oder ähnlichen Musiklokalen Schallpegelbegrenzer “manipuliert“ bzw. diese sogar ausgebaut haben (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
5. Ist aus Sicht des Ressorts der Lärmgrenzwert für ArbeitnehmerInnen von 85 dB (A), der einen 8-stündigen Expositionswert darstellt, medizinisch gerechtfertigt?
6. Wie steht das Ressort zum Spitzengrenzwert von 137 dB (LCpeak)?
Ist dieser ArbeitnehmerInnen zumutbar?
Oder hält das Ressort diesen Spitzenpegel für zu hoch?
7. Sind aus Sicht des Ressorts die in Österreich umgesetzten Grenzwerte in der am 6.Februar 2003 / 10 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) medizinisch fundiert?
8. Welche rechtliche Relevanz hat die ÖAL-Richtlinie Nr. 6/18 „Die Wirkungen des Lärms auf den Menschen – Beurteilungshilfen für den Arzt“ – bei behördlichen Kontrollen?
9. Wie viele Beschwerdefälle über Gehörschäden (von ArbeitnehmerInnen oder KonsumentInnen) nach dem Besuch von öffentlichen Veranstaltungen, Konzerten oder Diskotheken sind im Jahr 2010 durch die zuständigen Behörden dokumentiert bzw. dem Ressort bekannt geworden?
10. Sind dem Ressort neue gerichtliche Entscheidungen bekannt, nach
denen Konzertveranstalter zu Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldzahlungen
auf Grund zu lauten Konzertlärms wegen
„Gehörschädigung“ verurteilt wurden?
Wenn ja, welche?