9474/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.10.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Herbert, Mayerhofer, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Altersstruktur bei der Exekutive

 

Aus der Anfragebeantwortung 397/AB XXIV. GP, geht hervor:

„Nachstehend werden die im Bereich des Exekutivdienstes infolge Erreichung des

gesetzlichen Übertrittsalters (Ü) sowie aufgrund der Verlängerung der Hackler-regelung (H) in den Jahren 2009 bis 2013 zu erwartenden Ruhestände je Landespolizeikommando dargestellt. Ruhestände wegen Dienstunfähigkeit sind mangels Vorhersehbarkeit nicht umfasst.“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage

1.    Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im exekutiven Außendienst mit einem Lebensalter von mehr als 50 Jahren, aufgeschlüsselt nach Landespolizeikommanden und Polizeieinheiten?


2.    Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im Landespolizeikommando Wien mit einem Lebensalter von mehr als 50 Jahren, welche – wenn auch nur gelegentlich und unregelmäßig – zum Dienst in einer Einsatzeinheit bzw. Ordnungsdiensteinheit herangezogen werden?

3.    Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im Landespolizeikommando Niederösterreich im Lebensalter von mehr als 50 Jahren, welche – wenn auch nur gelegentlich und unregelmäßig – zum Dienst in einer Einsatzeinheit bzw. Ordnungsdiensteinheit herangezogen werden?

4.    Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im Landespolizeikommando Burgenland mit einem Lebensalter  von mehr als 50 Jahren, welche – wenn auch nur gelegentlich und unregelmäßig – zum Dienst in einer Einsatzeinheit herangezogen werden?

5.    Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im Landespolizeikommando Oberösterreich mit einem Lebensalter von mehr als 50 Jahren,  welche – wenn auch nur gelegentlich und unregelmäßig – zum Dienst in einer Einsatzeinheit bzw. Ordnungsdiensteinheit herangezogen werden?

6.    Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamte im Landespolizeikommando Salzburg mit einem Lebensalter  von mehr als 50 Jahren, welche – wenn auch nur gelegentlich und unregelmäßig – zum Dienst in einer Einsatzeinheit bzw. Ordnungsdiensteinheit  herangezogen werden?

7.    Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im Landespolizeikommando Steiermark mit einem Lebensalter von mehr als 50 Jahren, welche, wenn auch nur gelegentlich und unregelmäßig – zum Dienst  in einer Einsatzeinheit bzw. Ordnungsdiensteinheit herangezogen werden?

8.    Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im Landespolizeikommando Kärnten mit einem Lebensalter von 50 Jahren, welche – wenn auch nur gelegentlich und unregelmäßig – zum Dienst in einer Einsatzeinheit bzw. Ordnungsdiensteinheit herangezogen werden?

9.    Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im Landespolizeikommando Tirol mit einem Lebensalter  von mehr als 50 Jahren, welche – wenn auch nur gelegentlich und unregelmäßig – zum Dienst in einer Einsatzeinheit bzw. Ordnungsdiensteinheit herangezogen werden?

10. Wie hoch ist der Anteil an Exekutivbeamten im Landespolizeikommando Voralberg mit einem Lebensalter von mehr als 50 Jahren,  welche – wenn auch nur gelegentlich und unregelmäßig – zum Dienst in einer Einsatzeinheit bzw. Ordnungsdiensteinheit herangezogen werden?

11. Welche Maßnahmen und Strategien werden seitens dem BM.I verfolgt, um der zunehmenden Überalterung der Exekutive, insbesondere jener Beamten im exekutiven Außendienst, in den nächsten 5 Jahren entgegenzuwirken?

12. Welche persönlichen Perspektiven und Berufsaussichten will das BM.I der Personengruppe der über 50-jährigen Exekutivbeamten anbieten, um eine „innere Kündigung“ dieser Exekutivbeamten im exekutiven Außendienst zu verhindern?