9488/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.10.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Albert Steinhauser,Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Inneres
betreffend Erwerb des Bundestrojaner
Wie durch den Unternehmenssprecher von DigiTask Winfried Seibert in einem Artikel der „Deutschen Welle“ bekannt wurde (http://www.dw-world.de/dw/article/0,,15453150,00.html), hat die Firma DigiTask Spionagesoftware ähnlich dem deutschen Bundes- bzw. „Staatstrojaner“ an Östereich verkauft. Da es in Österreich keine gesetzliche Regelung für den Einsatz gibt, ist der Ankauf einer solchen Software mehr als aufklärungswürdig. Dank einer Analyse des deutschen Chaos Computer Clubs (CCC) des sogenannten „Bundestrojaner“ (http://www.ccc.de/system/uploads/76/original/staatstrojaner-report23.pdf) ist bekannt, dass diese Software nicht nur das Mitschneiden der Telekommunikation die über den Rechner läuft ermöglicht, sondern auch sämtliche Tätigkeiten am Gerät selbst dokumentiert. Es bietet auch die Möglichkeit der Datenmanipulation am Gerät selbst. Der Einsatz einer solchen Software ist eine schwerwiegende Datenschutzverletzung und eine Verletzung des Grundrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Hat das Innenministerium für die Republik Österreich Geschäfte mit der Firma DigiTask abgeschlossen?
2. Wenn ja, welche Produkte hat die Fa. DigiTask im Vollzugsbereich des Innenministeriums an die Republik Österreich verkauft?
3. Entspricht die Aussage von DigiTask, dass Österreich von
diesem Unternehmen eine Software ähnlich dem sogenannten deutschen Staats-
bzw.
Bayerntrojaner erworben hat den Tatsachen?
4. Wenn ja, wann wurde dieses Produkt erworben?
5. Über welche Funktionalitäten verfügt dieses Produkt?
6. Wie wird eine solche Software auf einen Computer aufgespielt?
7. Zu welchem Zweck wurde diese Software angeschafft?
8. Ist diese Software bereits zum Einsatz gekommen?
9. Wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage?
10. Was hat diese Software gekostet?
11. Ist diese Software im Fall Meischberger/Plech zum Einsatz gekommen?
12. Mit welchen
technischen Hilfsmitteln wurde die Skype-Überwachung von
Meischberger und Plech durchgeführt?
13. Wurden Im
Fall Meischberger/Plech technische Hilfsmittel (Software, ...) auf den
Computern
der Betroffenen eingesetzt oder kamen technische Hilfsmittel auf den
Rechnern der beteiligten ISPs zum Einsatz?
14. Welche
Hilfsmittel waren das genau, über welche Funktionen verfügen diese
insgesamt,
und welche Funktionen wurden tatsächlich eingesetzt?