949/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.02.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst

 

betreffend Auskunftspflichtgesetz

 

Eine Anfragebeantwortung der Frauenabteilung des BKA an einen Bürger (GZ BKA-F142.200/0001/II/2/2008) wegen Förderung des Vereins: „Mountain Unlimited, Verein zur gesellschaftlichen Entwicklung und internationalen Zusammenarbeit, Wiedner Hauptstrasse 108/4, 1050 Wien“ (ehemals) bekannt unter www.ceiberweiber.at wurde nicht vollständig beantwortet. Der Text des Antwortschreibens lautete wie folgt:

 

„Mit Schreiben vom 1. Jänner 2008 ersuchen Sie im Zusammenhang mit dem Verein „Mountain Unlimited" um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Ob dieser Verein Fördergelder durch Ihr Ministerium erhält?

2. Wie viel Fördergeld wurde diesem Verein in den Jahren 2005, 2006 und 2007 überwiesen?

3. Durch welche Organisationseinheiten Ihres Ministeriums wurden diese Fördergelder 2005, 2006 und 2007 überwiesen?

 

Dazu müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine derartigen Auskünfte erteilt werden können.

 

4. Wird dieser Verein auch 2008 Fördergelder erhalten, wenn ja, wie viel und durch welche Organisationseinheiten Ihres Ministeriums?

 

Derzeit liegt kein Förderungsansuchen vor.

 

5. Welche Kriterien musste dieser Verein erfüllen, damit er förderwürdig wird, bzw. bleibt?

 

Die Prüfung der Förderungswürdigkeit von Förderungswerbern erfolgt im Bundeskanzleramt generell nach den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, ARR 2004, BGBl. II Nr. 51/2004.

 

6. An wen in Ihrem Ministerium muss man sich wenden, wenn man um Fördergelder für eine ONLlNE-Plattform, ähnlich der des oben genannten Vereins, ansuchen will?

7. Sind derartige (allgemeine) Förderkriterien einsehbar und wo sind sie einsehbar?

 

Es wird auf die Website der Frauenministerin unter www.frauen.bka.gv.at verwiesen.

 

21. Februar 2008

Für die Bundesministerin …“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst folgende

 

Anfrage

 

1.      Unterliegt die Auskunft an einen Bürger über die Mittelverwendung von Steuergeldern im Bereich von Förderungen an Vereine den Regelungen des Auskunftspflichtgesetzes, BGBl. Nr. 287/1987 in der derzeit geltenden Fassung?

 

2.      Wenn nein, welche rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Regelungen sprechen gegen eine solche Auskunftserteilung?

 

3.      Wenn ja, aus welchen Gründen wurde eine Auskunftserteilung verweigert?