9521/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.10.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend derzeitige Verwendung des Truppenübungsplatzes AUALM

 

 

In mehreren  Anfragebeantwortung (1292/AB-, 1451/AB-, 3640/AB XXIV.GP.), bezogen Sie Stellung zur Zukunft und schlussendlichen Schließung des Truppenübungsplatzes AUALM. Der Übungsbetrieb wurde am 1.1.2009 eingestellt.

Nun, knapp drei Jahre später, scheint es an der Zeit die Causa AUALM erneut zu hinterfragen.

In Ihrer Anfragebeantwortung 1292/AB beispielsweise, erklärten Sie:

"Der für eine Lastenfreistellung der Liegenschaft benötigte Aufwand wird vornehmlich mit heereseigenen Kräften (Pioniere und Techniker) im Rahmen der Ausbildung erfolgen und sich daher in Grenzen halten. Nach Abschluss dieser Arbeiten ist geplant, den Pachtvertrag zu kündigen. In diesem Zusammenhang möchte ich festhalten, dass diesem relativ geringfügigen Aufwand erhebliche Vorteile gegenüberstehen, etwa die zu erwartenden Einnahmen aus der Veräußerung der heereseigenen Flächen, der Entfall der Pachtkosten und der nicht unbeträchtlichen Betriebsausgaben. (...)

Das Personal wird in den umliegenden Garnisonen verwendet werden. (...)

Der Entscheidung, künftig in Annaberg-Lungötz keinen Truppenübungsplatz mehr zu betreiben, ist ein sehr langer und vor allem gewissenhafter Entscheidungsprozess vorausgegangen, welcher konkret darauf abzielte, die bundesweit militärisch genutzte Infrastruktur nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu optimieren, um so den Anforderungen an das „Österreichische Bundesheer in Zukunft“ entsprechen zu können."

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

                                                     Anfrage

 

 

1.    Wie wurde der Truppenübungsplatz AUALM von 1.1.2009 bis dato genutzt?


2.    Was wird künftig mit der militärischen Liegenschaft Truppenübungsplatz AUALM geschehen?

3.    Wie hoch waren die Gesamtkosten für den Truppenübungsplatz AUALM seit 1.1.2009?

4.    Wer arbeitete bis dato an einer Lastenfreistellung der Liegenschaft?

5.    Wie hoch waren die bisherigen Kosten für die Lastenfreistellung durch Heeresangehörige?

6.    Wie hoch waren die bisherigen Kosten für die Lastenfreistellung durch nicht Heeresangehörige?

7.    Wie weit ist die Lastenfreistellung fortgeschritten?

8.    Wie hoch waren die Mehrkosten für andere Truppenübungsplätze durch die Kompensierung der Einstellung des Übungsbetriebes am TÜPl AUALM seit 1.1.2009?

9.    Wie hoch werden "die zu erwartenden Einnahmen aus der Veräußerung der heereseigenen Flächen, der Entfall der Pachtkosten und der nicht unbeträchtlichen Betriebsausgaben" sein?

10. Wann werden diese "zu erwartenden Einnahmen" zu verbuchen sein?

  1. Wo wurden nach dem 1.1.2009 die damals am TÜPl AUALM beschäftigten Bediensteten ("Zurzeit sind ein Bediensteter in der Verwendungsgruppe h5, zwei Bedienstete in der Verwendungsgruppe h2, ein Bediensteter in der Verwendungsgruppe C und ein Bediensteter in der Verwendungsgruppe MBUO 1 am Truppenübungsplatz beschäftigt. 1292/AB XXIV.GP.") verwendet?

12. Entsprach im Nachhinein betrachtet die "Die Entscheidung, künftig in Annaberg-Lungötz keinen Truppenübungsplatz mehr zu betreiben", tatsächlich den "den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit" ?