9530/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.10.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haubner
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Verfahren gegen den Bürgermeister der Marktgemeinde Windischgarsten Ing. Norbert Vögerl
Im Abschlussbericht des Landespolizeikommandos für Oberösterreich vom 17.01.2011 werden diverse Sachverhalte angeführt, auf Basis dessen die Staatsanwaltschaft Steyr gegen Bürgermeister Ing. Norbert Vögerl Anklage erhoben hat In der diesbezüglichen Hauptverhandlung am 03.08.2011 wurde er im Zweifel freigesprochen, wobei das Landesgericht Steyr immerhin aber die Doppelfunktion von Ing. Norbert Vögerl als Bürgermeister und gleichzeitig als Immobilienmakler der Real-Treuhand Immobilien Vertriebs GmbH als rechtswidrig beurteilte. Diverse Zweifel an diesem Urteil bzw. an der Beurteilung der erforschten Sachverhalte sind jedoch zu vernehmen.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1.
Ist ein Verfahren bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft bzw. bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftstrafsachen und Korruption gegen den Bürgermeister der Marktgemeinde Windischgarsten, Ing. Norbert Vögerl, anhängig?
2.
Wenn nein, warum nicht?
3.
Wenn ja, wie ist der Verfahrensstand?
4.
Gab es bereits (neuerlich) Einvernahmen bzw. sonstige Ermittlungsmaßnahmen?
5.
Wenn ja, welche Ergebnisse gab es?
6.
Wenn nein, warum nicht?