9561/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2011
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Extreme Linke unter www.rote-antifa.at

 

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, aber offensichtlich unter den Augen des Innenministeriums formierte sich Ende Juni ein Teil der extremen Linken unter dem Arbeitstitel „Rote Antifaschistische Aktion“ in Österreich neu. Unter dem Web-Auftritt www.rote-antifa.at wird der Slogan „Gewalt gegen Gewalt, Klasse gegen Klasse, Sozialismus oder Barbarei“ propagiert. Und dabei offen der bewaffnete Kampf, die Gewalt gegen Andersdenkende und die Errichtung einer kommunistischen Rätedemokratie propagiert.

 

Fundamentalkommunismus als Vorbild

 

Diese neue Organisation Rote Antifaschistische Aktion definiert sich selbst als eine „revolutionäre Jugendorganisation“. Sie sehen sich als Marxisten und Marxistinnen in der Tradition des Klassenkampfes und führen als „großen Vorkämpfer“ die fundamentalkommunistischen Chefideologen Marx, Engels, Lenin und Trotzki an. Zusätzlich dazu werden auch die Linksextremistinnen Rosa Luxemburg und Clara Zetkin angeführt.

 

Österreich wird als Diktatur der Kapitalistenklasse beschimpft

 

Dass man mit dem Kampfangsagen und Feinbildern in dieser linkextremen Organisation nicht zimperlich umgeht, wird dadurch manifestiert, dass diese Rote Antifaschistische Aktion Österreichs parlamentarische Demokratie in ihrem „Gründungsmanifest“ wörtlich als „Diktatur der Kapitalistenklasse“ beschimpft. Darüber hinaus wird Österreich als „imperialistischer Staat’“ bezeichnet, der kein Recht habe, zu bestimmen wer einreisen darf und wer nicht und ob jemand abgeschoben werden soll.

 

Aufruf zur Gewalt „antifaschistisch“ legitimiert

 

Alle politischen Haltungen, die nicht der Ideologie dieser Roten Antifaschistischen Aktion und ihrem Fundamentalkommunismus entsprechen, werden als kapitalistisch, imperialistisch und faschistisch denunziert. In diesem Zusammenhang wird sogar offen zur Gewalt aufgerufen: Weil der Faschismus eine so große Gefahr ist, sagen wir: wir dürfen ihm keine demokratischen Rechte lassen und müssen jeden Aufmarsch, jede Veranstaltung und jeden Übergriff, auch mit Gewalt, verhindern. Die Faschisten versuchen mit Gewalt unsere Klasse zu knechten, wir werden ihre rassistische Gewalt bekämpfen mit unserer Gewalt. Und als „logische“


Schlussfolgerung wird im Zusammenhang mit der von der Rote Antifaschistische Aktion angestrebten Revolution geschlossen: Solch eine Revolution kann nicht friedlich von statten gehen.

 

Bewaffnete kommunistische Milizen und Rätedemokratie werden gefordert

 

Ganz offen tritt diese neue linksextreme Organisation auch für den bewaffneten Kampf ein, wenn sie deklariert: „Es braucht also bewaffnete Organe, wie Milizen der Arbeiter und Arbeiterinnen, die für den Sieg unserer Klasse sorgen.“ Weiteres wird der Kampf für eine sozialistische Revolution und die Errichtung einer sozialistischen Rätedemokratie angekündigt.

 

Die Aufzählung dieser eindeutig linksextremen Ankündigungen ließe sich an Hand der auf www.rote-antifa.at noch lange fortsetzen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

  1. Ist die „Rote Antifaschistische Aktion“ nach dem österreichischen Vereinsrecht organisiert?
  2. Seit welchem Zeitpunkt ist die „Rote Antifaschistische Aktion“ vereinsrechtlich organisiert?
  3. Bei welcher Vereinsbehörde wurden die Statuten eingereicht?
  4. Wer sind die Proponenten und vereinsrechtlichen Organwalter der Gruppierung „Rote Antifaschistische Aktion“?
  5. Waren bzw. sind die Proponenten und vereinsrechtlichen Organwalter der Gruppierung „Rote Antifaschistische Aktion“ bereits in anderen Organisationen tätig gewesen?
  6. Kam es gegen Vorgängerorganisationen bzw. Proponenten und vereinsrechtliche Organwalter der Gruppierung „Rote Antifaschistische Aktion“ in der Vergangenheit zu verwaltungsstrafrechtlichen Ermittlungen und Verfahren?
  7. Wenn ja gegen wen und in welchem Zusammenhang?
  8. Kam es gegen Vorgängerorganisationen bzw. Proponenten und vereinsrechtliche Organwalter der Gruppierung „Rote Antifaschistische Aktion“ in der Vergangenheit zu strafrechtlichen Ermittlungen und Verfahren?
  9. Wenn ja gegen wen und in welchem Zusammenhang?
  10. Wie bewerten Sie als zuständige Bundesministerin für Inneres den auf der Homepage www.rote-antifa.at veröffentlichten Aufruf zur Gewalt und zum bewaffneten Kampf?
  11. Welche Maßnahmen hat das Welche Maßnahmen wird das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zukünftig gegen die Gruppierung im Zusammenhang mit den auf der Homepage www.rote-antifa.at veröffentlichten Aufruf zur Gewalt und zum bewaffneten Kampf bereits ergriffen?

12. Welche Maßnahmen wird das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zukünftig gegen die Gruppierung im Zusammenhang mit den auf der Homepage www.rote-antifa.at veröffentlichten Aufruf zur Gewalt und zum bewaffneten Kampf ergreifen?