9562/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.10.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mühlberghuber
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Relation zwischen weiblichen und männlichen Tatverdächtigen und Straftätern bei Kindesmisshandlung
Mit einem TV-Spot und Schaltungen im Hörfunk möchte Pro Juventute verstärkt auf seine Arbeit aufmerksam machen. Der Werbespot jedoch suggeriert ganz eindeutig, dass es offenbar überwiegend die Väter sind, die für Kinderleid verantwortlich sind. Durch die Darstellung eines herzlosen, an der Zeichnung seiner Tochter nicht interessierten Vaters werden in überaus klischeehafter, der Realität nicht entsprechender Weise Väter als Ursache für Kinderleid gezeigt.
Andererseits ist jedoch diversen Medienberichten zu entnehmen, dass nicht immer die Väter die Täter sind.
„Regionews“ berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 14.06.2011 wie folgt:
„… Ein dreijähriges Mädchen aus Wien ist von seiner Mutter und deren Lebensgefährten offenbar über einen längeren Zeitraum hinweg schwer misshandelt worden, gab die Polizei am Dienstag bekannt…“
„Salzburger Nachrichten“ berichten in ihrer Online-Ausgabe vom 15.06.2011 wie folgt:
„… Aufgrund einer ärztlichen Untersuchung dürften die Verletzungen von Misshandlungen stammen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die 41-jährige Mutter…
...Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Mutter wegen des Verdachtes des „Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen“. Bis zur Entscheidung des Gerichtes bleibt Johannes zur Erziehung und Pflege bei seiner Oma. Die Obsorge hält vorläufig das Jugendamt. Im Fall des kleinen Johannes hat es schon einmal ein Obsorge-Verfahren gegeben. Er war bis April seiner Mutter entzogen worden und durfte dann aufgrund einer Expertise eines Gutachters wieder zu ihr zurückkehren, obwohl sich die Sozialarbeiter dagegen ausgesprochen hatten…“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Gegen wie viele Mütter (Stiefmütter) gab es in den Jahren 2000 bis 2010 gerichtliche Strafanzeigen wegen Quälens oder Vernachlässigung unmündiger oder wehrloser Personen (§ 92 StGB), Körperverletzung (§ 83-87StGB), Aussetzung (§ 82 StGB), Totschlag (§ 76 StGB) oder Mordes (§75 StGB) in familiärer Beziehung in Hausgemeinschaft? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren)
2. Bei wie vielen dieser gerichtlichen Strafanzeigen kam es zu einer Verurteilung der Angeklagten? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren)
3. Gegen wie viele Väter (Stiefväter) gab es in den Jahren 2000 bis 2010 gerichtliche Strafanzeigen wegen Quälens oder Vernachlässigung unmündiger oder wehrloser Personen (§ 92 StGB), Körperverletzung (§ 83-87StGB), Aussetzung (§ 82 StGB), Totschlag (§ 76 StGB) oder Mordes (§75 StGB) in familiärer Beziehung in Hausgemeinschaft? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren)
4. Bei wie vielen dieser gerichtlichen Strafanzeigen kam es zu einer Verurteilung des Angeklagten? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren)
5. Gegen wie viele Frauen gab es in den Jahren 2000 bis 2010 gerichtliche Strafanzeigen wegen Quälens oder Vernachlässigung unmündiger oder wehrloser Personen (§ 92 StGB), Körperverletzung (§ 83-87StGB), Aussetzung (§ 82 StGB), Totschlag (§ 76 StGB) oder Mordes (§75 StGB) in familiären Beziehungen ohne Hausgemeinschaft? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren)
6. Bei wie vielen dieser gerichtlichen Strafanzeigen kam es zu einer Verurteilung der Angeklagten? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren)
7. Gegen wie vielen Männer gab es in den Jahren 2000 bis 2010 gerichtliche Strafanzeigen wegen Quälens oder Vernachlässigung unmündiger oder wehrloser Personen (§ 92 StGB), Körperverletzung (§ 83-87StGB), Aussetzung (§ 82 StGB), Totschlag (§ 76 StGB) oder Mordes (§75 StGB) in familiären Beziehungen ohne Hausgemeinschaft? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren)
8. Bei wie vielen dieser gerichtlichen Strafanzeigen kam es zu einer Verurteilung des Angeklagten? (Wir bitten nach Aufschlüsselung nach Jahren)
9. Gegen wie viele Frauen gab es in den Jahren 2000 bis 2010 gerichtliche Strafanzeigen wegen Quälens oder Vernachlässigung unmündiger oder wehrloser Personen (§ 92 StGB), Körperverletzung (§ 83-87StGB), Aussetzung (§ 82 StGB), Totschlag (§ 76 StGB) oder Mordes (§75 StGB) in Bekanntschaftsverhältnissen, Zufallsbekanntschaften, Beziehung unbekannt und keine Beziehung? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren)
10. Bei wie vielen dieser gerichtlichen Strafanzeigen kam es zu einer Verurteilung der Angeklagten? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren)
11. Gegen wie viele Männer gab es in den Jahren 2000 bis 2010 gerichtliche Strafanzeigen wegen Quälens oder Vernachlässigung unmündiger oder wehrloser Personen (§ 92 StGB), Körperverletzung (§ 83-87StGB), Aussetzung (§ 82 StGB), Totschlag (§ 76 StGB) oder Mordes (§75 StGB) in Bekanntschaftsverhältnissen, Zufallsbekanntschaften, Beziehung unbekannt und keine Beziehung? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren)
12. Bei wie vielen dieser gerichtlichen Strafanzeigen kam es zu einer Verurteilung des Angeklagten? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren)
13. Bei wie vielen Verurteilten in den Jahren 2000 bis 2010 handelte es sich um Wiederholungstäter?