9563/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.10.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Jury, Dr. Strutz
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend anteilige Kosten Österreichs am EURATOM - Vertrag
Die Europäische Atomgemeinschaft (EAG auch EURATOM) wurde am 25. März 1957 durch die Römischen Verträge gegründet und besteht noch heute als eigenständige Internationale Organisation neben der Europäischen Union weiter. Im Gegensatz zu dem 2002 ausgelaufenen EGKS-Vertrag ist der EURATO-Vertrag unbeschränkt in Gültigkeit.
Offenbar – aufgrund verschiedener parlamentarischer Anfrage – ist die Aufschlüsselung der finanziellen Beiträge Österreichs zu EURATOM sehr schwierig. Gemeinschaftliche Ausgaben im Bereich EURATOM sind Finanzhilfen zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit in Drittstaaten, Stilllegung von Kernkraftwerken, Euratom-Forschung sowie die Sicherheitskontrolle. Daneben besteht noch das 7. Forschungsrahmenprogramm wobei Österreich 2,2% von 2,7 Milliarden EURO, das sind immerhin 59,4 Millionen EURO auf 5 Jahre, nur für Euratom ausgegeben werden.
Unter Berücksichtigung des oben genannten, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. Wie hoch war/ist der Beitrag Österreichs am 7. Forschungsrahmenprogramm welches Ende 2013 ausläuft?
2. Wie hoch ist dabei der Anteil am EURATOM – Programm?
3. Wie hoch wird der Beitrag Österreichs zum 8. Forschungsrahmenprogramm ausfallen und wie lange wird die Laufzeit dieses 8. Forschungsrahmenprogramm sein?
4. Wie hoch wird sich dabei der Anteil am EURATOM – Programm niederschlagen?
5. Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die Zahlungen zu den Forschungsrahmenprogrammen?
6. Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die Zahlungen zu den Verpflichtungsermächtigungen, welche die Obergrenze der Verbindlichkeiten bilden, die im Laufe eines Haushaltsjahres eingegangen werden?
7. Wie hoch ist der finanzielle Beitrag Österreichs am EURATOM-Programm nach Zusammenrechnung der verschiedenen Zahlungen (Rahmenprogramm, Verpflichtungsermächtigungen, usw..)
8. Wie ist Ihre Einschätzung zu einem Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag?
9. Haben Sie den Ausstieg aus EURATOM rechtlich prüfen lassen? Wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?