9564/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Werner Neubauer

und anderer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend die Subventionierung des Musiktheaters Linz

 

Gerade erst wurde mit den Stimmen der Koalition und der Grünen einer Haftung des österreichischen Steuerzahlers in Höhe von 21,6 Mrd. Euro im Rahmen des EFSF zugestimmt. Gleichzeitig ist der öffentliche Schuldenstand in Österreich auf 73% des BIP angestiegen. In Anbetracht des immer größeren Kostendrucks öffentlicher Haushalte erscheinen zusätzliche finanzielle Zusagen, wie z. B. für den Neubau des Musiktheaters Linz, besonders unverständlich. Zumal es hier mit der Möglichkeit eines Umbaus des bestehenden Landestheaters eine kostengünstigere Alternative gegeben hätte. Darüber hinaus hatte sich schon im Jahr 2000 die Bevölkerung von Oberösterreich in einer Volksbefragung deutlich gegen einen Neubau ausgesprochen. Mithin wird nicht allein grob fahrlässig mit knappen Steuergeldern umgegangen; mehr noch wird der artikulierte Wille des Wählers übergangen. Die diesbezüglichen jährlichen investiven Kosten der Stadt Linz in Höhe von 5,2 Mio. Euro für das Musiktheater fielen im Jahr 2010 erstmals an, erstrecken sich über eine Laufzeit von sechs Jahren und werden sich somit ingesamt auf über 30 Mio. Euro belaufen. Zusätzlich werden von Seiten der Stadt Linz mit dem voraussichtlichen Betriebsbeginn im September 2012 weitere Zahlungsverpflichtungen erwartet. Dagegen werden die Einnahmen des Musiktheaters als Fruchtgenussrechte an ein Bankenkonsortium abgetreten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für Finanzen nachfolgende

 

Anfrage:

 

1.         Wie stehen Sie als zuständige Bundesministerin zu dem ablehnenden Votum der Oberösterreichischen Bevölkerung bei der Volksbefragung aus dem Jahr 2000?

2.         Ist Ihnen als Bundesministerin für Finanzen bekannt, dass die Einnahmen des Musiktheaters Linz als Fruchtgenussrechte an ein Bankenkonsortium gehen?

3.         Wenn nein, warum nicht?

4.         Wie stehen Sie als zuständige Bundesministerin zu dem Fruchtgenussrecht des Bankenkonsortiums an den Einnahmen des Musiktheaters?


5.         Ist man bezüglich einer Mitfinanzierung an Sie als zuständige Bundesministerin herangetreten?

6.         Wenn ja, wer?

7.         Wurde von Ihrer Seite eine Mitfinanzierung zugesichert?

8.         Wenn ja, in welcher Höhe?

9.         Gab oder gibt es weitere Absprachen von Ihrer Seite mit dem Land Oberösterreich oder der Stadt Linz bezüglich einer finanziellen Förderung des Musiktheaters?

10.      Wenn ja, wird die finanzielle Förderung auf einmal oder in Tranchen ausbezahlt?

11.      Ist Ihnen die Höhe der Zahlung des Landes Oberösterreich und der Stadt Linz an das Musiktheater Linz bekannt?

12.      Wenn nein, warum nicht?

13.      Sind Sie als zuständige Bundesministerin der Meinung, dass sich ein Bundesministerium über das Ergebnis einer Volksbefragung hinwegsetzen kann?

14.      Wenn ja, warum?

15.      Gibt es zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich Vereinbarungen, die eine dauerhafte Finanzierung von Seiten des Bundes garantieren?

16.      Wenn ja, durch welche Beschlüsse wurden diese Vereinbarungen herbeigeführt?

17.      Haben Sie als zuständige Bundesministerin die Möglichkeit der Renovierung des Landestheaters Linz als kostengünstigere Alternative geprüft?

18.      Wenn nein, warum nicht?

19.      Welchen Grund hat das Bundesministerium für Finanzen, Gelder für den Neubau des Musiktheaters Linz zur Verfügung zu stellen?