9574/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.10.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler, DI Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Anrechnung von Lehr- und Schulungszeiten bei der Gehaltsvorrückung bei ÖBB und Post
orf.at berichtete am 6.10.2011:
Es geht um die Berechnung von Lehr- und Schulungszeiten bei der Gehaltsvorrückung. Der Kläger ist ÖBB-Mitarbeiter und Betriebsrat. Er machte geltend, dass aufgrund eines Urteils des europäischen Gerichtshofes Lehr- und Schulungszeiten, die vor dem 18. Lebensjahr absolviert wurden, angerechnet werden müssen.
Das Landesgericht Innsbruck gab dem Kläger aufgrund dieses EuGH-Urteils in zweiter Instanz Recht. Eine Umsetzung dieses Urteils hätte weitreichende Auswirkungen. Rund 6.000 der 40.000 ÖBB-Mitarbeiter in ganz Österreich wären betroffen. Für sie würden sich etwa die Vorrückungsstichtage ändern.
Nach ersten Berechnungen kostet das die ÖBB rund 37 Millionen Euro, danach entstünden jährliche Mehrkosten von rund acht Millionen. Die ÖBB wollen auf jeden Fall in Berufung gehen. Derzeit würden die rechtlichen Möglichkeiten geprüft, sagt ÖBB-Unternehmenssprecher Rene Zumtobel."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Bei wie vielen ÖBB-Mitarbeitern würden sich bundesweit bei einer Umsetzung dieses EuGH-Urteils die Vorrückungsstichtage ändern?
2. Wie hoch wären demnach die Mehrkosten für die ÖBB in den kommenden Jahren?
3. Wer trägt diese Mehrkosten?
4. Hat dieses EuGH-Urteil auch Auswirkungen auf Vorrückungsstichtage von Post-Mitarbeitern?
5. Wenn ja, wie viele Post-Mitarbeiter wären betroffen?
6. Wenn ja, wie hoch wären die Mehrkosten für die Österreichische Post AG in den kommenden Jahren?
7. Wenn ja, wer trägt diese Kosten?