9577/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend Petition der Stadt an das Bundesministerium zur Änderung des § 113 (5) GewO

 

Aufgrund des § 113 (5) GewO kommt es konkret im Bundesland Steiermark, Landeshauptstadt Graz, zu erhöhten Lärmimmissionen für die umliegenden Anrainer. Ein Schlupfloch, das der § 113 (5) GewO zulässt, ermöglicht es, in der Gegend rund um die Grazer Elisabethstraße die Sperr- und Aufsperrstunde von 5 Uhr bis 5 Uhr festzulegen. Aufgrund dieser nicht zu verleugnenden Problematik richtete die Stadt Graz im Mai eine Petition an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachfolgende

 

 

ANFRAGE

 

  1. Ist diese Petition in Ihrem Ministerium eingelangt?
  2. Wenn ja, welches wie lautet das Datum des Einlangens?
  3. In welchem Behandlungsstadium befindet sich diese Petition?
  4. Welche Schritte zur weiteren Behandlung der Petition sind von Seite Ihres Ministeriums angedacht?
  5. Wenn sich selbst die Landeshauptstadt Graz für die Änderung stark macht, warum wurde die Bestimmung des § 113 (5) GewO bis dato nicht geändert?
  6. Ist aufgrund dieser Petition angedacht, diese Bestimmung zu reformieren?
  7. Wenn ja, wann?
  8. Wenn ja, in welche Richtung soll diese Reform gehen?
  9. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
  10. Welchen Stellenwert misst Ihr Ministerium dieser Petition der Stadt Graz zu?