Eingelangt am 20.10.2011
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Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. Karlsböck
und
weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend
dienstrechtliche Folgen für den Vorstand der Universitätsklinik
für Frauenheilkunde
In
einem offenen Brief an Ärzte der medizinischen Universität
erklärt der Vorstand der Universitätsklinik für Frauenheilkunde
Univ. Prof. Dr. Peter Husslein, dass er während der Dienstzeit zwei Ärzte
in ein Wiener Privatspital geschickt hat, um dort eine Privatpatientin zu
behandeln. Wörtlich heißt es dort: „….ich zwei
Mitarbeitern den Dienstauftrag erteilt habe, eine Patientin
notfallmäßig im Goldenen Kreuz
zu sectionieren (und diese daher die Klinik für 45 Minuten verlassen
haben)…“
In
diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
- Gibt es im Privatspital „Goldenes Kreuz“
ein Notfallteam, das die Patientin im Notfall hätte sectionieren
können?
- Wäre es möglich gewesen, die
Notfallpatientin in das wenige hundert Meter entfernte Wiener Allgemeine
Krankenhaus zu transferieren?
- Wenn ja, warum ist das nicht geschehen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Was wäre passiert, wenn in jenem Zeitraum, in
welchem zwei Ärzte auf Geheiß des Klinikvorstandes die
Universitätsklinik verlassen haben, um eine Privatpatientin im
Privatspital zu behandeln, einer oder gar mehrere Notfälle eingeliefert
worden wären?
- Welche dienstrechtlichen Konsequenzen sind in dem
Fall für den Vorstand der Universitätsklinik für
Frauenheilkunde vorgesehen?
- Welche Konsequenzen wurden in diesem Fall gezogen?
- Wie viele Notfälle dieser Art hat es im laufenden
Jahr noch gegeben?
- Gibt es eine Regelung, wenn Ärzte zu einem
Notfall (z.B.: zu einer Geburt) außer Haus müssen?
- Wieso werden Patientinnen vom Klinikvorstand im
Privatspital betreut, anstatt auf der Sonderklasse im AKH zu liegen und
damit der eigenen Abteilung Geld zu bringen?
- Gibt es hierzu eine Regelung für
Primarärzte?