9591/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten August Wöginger
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister f
ür Gesundheit
betreffend Mindestsicherung, aktuelle Daten

 

In den letzten Wochen wurden in Medienberichten immer wieder auf wesentliche
Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesl
ändern in der Umsetzung und der Vollziehung
der Bedarfsorientierten Mindestsicherung hingewiesen. Im Zuge der Gesetzwerdung wurde
zu Recht betont, dass die enge Zusammenarbeit der beteiligten Beh
örden und Stellen ein
wesentlicher Erfolgsfaktor f
ür eine gerechte Vollziehung der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung
ist. Dar
über hinaus wurde auch über Missbrauchsfälle berichtet. Die in der
Öffentlichkeit kolportierten Zahlen und Daten erscheinen wenig valide und kaum vergleichbar
und sind daher zu hinterfragen.

Demnach ist es etwa kaum nachvollziehbar, wenn für Wien mit 82.000 Bezieher/innen zum
Stichtag Ende Juli 2011 nahezu achtmal so viele Bezieher gemeldet werden wie in
Nieder
österreich während eines ganzen Jahres (11.000).

Widersprüchlichkeiten ergeben sich insbesondere auch im Zusammenhang mit der
Aktivierung von Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung für den
Arbeitsmarkt, einem Kernst
ück der Reform.

Daher werden der Sozialminister, auch hinsichtlich des AMS, der Gesundheitsminister
hinsichtlich der Daten der Krankenversicherung und der Bundeskanzler hinsichtlich der
Daten der Statistik Austria ersucht, im Rahmen ihres Zust
ändigkeitsbereichs Auskunft über
die do. vorliegenden Erkenntnisse, Zahlen, Daten und Fakten zu geben.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Gesundheit
folgende

Anfrage:

1.         Wann ist die Umsetzung der Art.-15a-Vereinbarung in den einzelnen Bundesländern
in Kraft getreten?

2.         Welche Unterschiede haben Sie bei der Umsetzung und der Vollziehung zwischen
den einzelnen Bundesländern festgestellt?

3.         In welchen Bundesländern gibt es Strafbestimmungen bei Missbrauch?

4.      Welche zusätzlichen Leistungen über die Art.-15a-Vereinbarung hinaus sind in den
einzelnen Bundesländern vorgesehen?

5.      Wie wirken sich diese Zusatzleistungen im Hinblick auf die Differenz zu einem durch
Arbeit erzielbaren Einkommen als Anreiz für oder gegen eine Arbeitsaufnahme aus?

6.       Ist die Zählweise in den statistischen Meldungen der Bundesländer mit diesen
ausreichend gekl
ärt und aussagekräftig (Stichtagszahlen oder Gesamtanzahl
während eines Zeitraums)?

7.       Wie funktioniert aus Ihrer Sicht die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und
Stellen?

8.       Gibt es bei der Behörden-Zusammenarbeit Verbesserungsbedarf, wenn ja in welchen
Bereichen oder in der Zusammenarbeit mit welchen Bundesländern?

9.       Liegen Ihnen ausreichend Informationen über die Vollziehung der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung sowie damit zusammenhängende Zahlen und Daten vor, um ein
effektives Monitoring der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gew
ährleisten und
diese Anfrage vollst
ändig beantworten zu können?

10.    Wenn nein, was werden Sie unternehmen oder vorschlagen, um ein effektives
Monitoring sicherstellen zu können?

11.    In welcher Weise und wann werden Sie den Nationalrat und den Bundesrat über die
Umsetzung und die Vollziehung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
einschlie
ßlich aussagekräftiger (Kenn-)Zahlen, Daten und Fakten informieren, um
allenfalls notwendige Systemanpassungen vornehmen zu k
önnen?

12.    Wie lauten die aktuellen Zahlen der Bezieher/innen der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung,
aufgegliedert nach Bundesl
ändern und entsprechend der
Statistik-Anlage“ zur Art.-15a-Vereinbarung?

13.    Wie stellt sich die Anzahl der Bezieher/innen der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung
im Verh
ältnis zu einem möglichst aktuellen vergleichbaren Stand
der Bezieher/innen von Sozialhilfe-Geldleistungen in den einzelnen Bundesl
ändern
dar?

14.    Wie hoch sind die Gesamtausgaben sowie die - im Vergleich zur früheren Sozialhilfe
- zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung
jeweils beim AMS, in der Krankenversicherung und bei den
einzelnen Bundesl
ändern?


15.    Wie hoch sind diese Gesamtausgaben im Vergleich zu den bei Abschluss der
Vereinbarung vorgelegten Schätzungen?

16.    Wie erklärt sich die Differenz für die einzelnen Bundesländer?

17.    Wie sieht die Prognose dieser Gesamtausgaben für das Jahr 2012 aus?

18.    Wie viele Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung haben die
einzelnen Bundesl
änder dem AMS zuletzt für Vermittlungsmaßnahmen bzw. zur
Aktivierung für den Arbeitsmarkt gemeldet?

19.    Wie viele davon sind beim AMS als arbeitssuchend registriert?

20.    Wie erklärt sich im Einzelnen die Differenz zwischen den dem AMS gemeldeten
Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und der Gesamtzahl?

21.   Wie erklärt sich für die einzelnen Bundesländern die Differenz zwischen der Anzahl
der dem AMS gemeldeten und den beim AMS vorgemerkten Bezieher/innen der
Bedarfsorientierten Mindestsicherung?

22.   Wie vielen der dem AMS gemeldeten Bezieher/innen der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung,
aufgegliedert nach Bundesl
ändern, wurde eine
Schulungsma
ßnahme oder die Teilnahme an einem Aktivierungsprogramm oder dgl.
angeboten?

23.   Wie viele davon haben an einer solchen Maßnahme teilgenommen?

24.   Welche Bundesländer beteiligen sich in welcher Weise und welchem Umfang aktiv an
AMS-Maßnahmen zur Reintegration von Bezieher/innen der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung
in den Arbeitsmarkt?

25.   Wie viele Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, aufgegliedert
nach Bundesländern, wurden zu einem Vorstellungsgespräch vermittelt?

26.   Wie viele der dem AMS gemeldeten Bezieher/innen der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung
haben wieder eine Arbeit aufgenommen und nach welchem
Zeitraum des Bezugs von Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierter Mindestsicherung,
aufgegliedert nach Bundesl
ändern und vorangegangenem Bezugszeitraum?

27.   In wie vielen Fällen war eine solche Arbeitsaufnahme nachhaltig, d.h. dauerte
mindestens 1 Monat, aufgegliedert nach Bundesländern?

28.   In wie vielen Fällen, aufgegliedert nach Bundesländern, wurden Geldleistungen aus
der Arbeitslosenversicherung an Bezieher/innen der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung
eingestellt und aus welchen Gr
ünden?

29.   In wie vielen Fällen von Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung,
aufgegliedert nach Bundesl
ändern, hat das AMS einen Sperr“-Vermerk, z.B. wegen
Verletzung von Meldepflichten oder Vereitelung der Arbeitsaufnahme, eingetragen?

30.   In welcher Weise wurden die Bundesländer darüber informiert?

31.   Welche Vorgangsweise wird in den einzelnen Bundesländern bei Vorliegen eines
solchen
Sperr“-Vermerks eingehalten?

32.   Welche Zeit vergeht in den einzelnen Bundesländern bis zu einer Kürzung?


33.   In wie vielen Fällen hat der Sperr“-Vermerk in den einzelnen Bundesländern zur
vorgesehenen Kürzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung geführt?

34.   Was sind die Gründe für die Differenz?

35.   In wie vielen Fällen in den einzelnen Bundesländern wurde die Bedarfsorientierte
Mindestsicherung
gek
ürzt und aus welchen Gründen?

36.   Wie überprüfen die einzelnen Bundesländer die Arbeitswilligkeit von Bezieher/innen
der Bedarfsorientierten Mindestsicherung?

37.   In welcher Weise überprüfen die einzelnen Bundesländer die
anspruchsbegr
ündenden Angaben der Antragsteller/innen hinsichtlich vorhandener
Vermögenswerte (z.B. Auto, Grundbuchseintragungen, Bank-Guthaben),
Haushaltseinkommen, anzurechnende Unterhaltsleistungen und g
ültiger
Aufenthaltstitel?

38. Treffen die Medienberichte zu, dass in Wien an Studierende Mindestsicherung
unabhängig von Unterhaltsansprüchen ausgezahlt wird?

39.    Wie viele Studierende beziehen in Wien Mindestsicherung?

40.    Wie viele davon sind dem AMS gemeldet worden?

41.    Welche Anspruchsvoraussetzungen bestehen in Wien für Studierende?

42.    Wie werden diese Anspruchsvoraussetzungen geprüft?

43.    Wie häufig sind die Kundenkontakte in den einzelnen Bundesländern, aufgegliedert
nach Gruppen von Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung -
entsprechend Tabelle 1 der Statistik-Anlage zur Art.-15a-Vereinbarung?

44.    In wie vielen Fällen, aufgegliedert nach Bundesländern, wurde die Bedarfsorientierte
Mindestsicherung abgelehnt, entzogen oder rückgefordert, weil sich herausgestellt
hat, dass die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorlagen oder bspw. Verm
ögen oder
andere Eink
ünfte verschwiegen wurde?

45.    Wieviele Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung wurden in den
einzelnen Bundesl
ändern durch den Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
in die Krankenversicherung einbezogen?

46.    Wie hoch ist das Beitragsaufkommen für Bezieher/innen der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung
in den einzelnen Bundesl
ändern, welche Ausgaben stehen dem
gegenüber?

47.    Falls ein Bundesland eine „äußerst großzügige“ Umsetzung und Vollziehung der
Bedarfsorientierten Mindestsicherung verfolgt: Welche Vorschl
äge werden Sie in
diesem Zusammenhang f
ür den nächsten Finanzausgleich machen, damit eine
gerechte Verteilung der zur Verf
ügung stehenden Mittel vorgenommen werden kann?