9591/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.10.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten August Wöginger
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Gesundheit
betreffend Mindestsicherung, aktuelle Daten
In den letzten Wochen
wurden in Medienberichten immer wieder auf wesentliche
Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern in der
Umsetzung und der Vollziehung
der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung hingewiesen. Im Zuge der Gesetzwerdung wurde
zu Recht betont, dass die enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Stellen ein
wesentlicher Erfolgsfaktor für
eine gerechte Vollziehung der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung ist. Darüber hinaus
wurde auch über Missbrauchsfälle berichtet. Die
in der
Öffentlichkeit
kolportierten Zahlen und Daten erscheinen wenig valide und kaum vergleichbar
und sind daher zu hinterfragen.
Demnach ist
es etwa kaum nachvollziehbar, wenn für Wien mit 82.000 Bezieher/innen zum
Stichtag Ende Juli
2011 nahezu achtmal so viele Bezieher gemeldet werden wie in
Niederösterreich während eines
ganzen Jahres (11.000).
Widersprüchlichkeiten
ergeben sich insbesondere auch im Zusammenhang mit der
Aktivierung von
Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung für den
Arbeitsmarkt, einem Kernstück
der Reform.
Daher werden der Sozialminister,
auch hinsichtlich des AMS, der Gesundheitsminister
hinsichtlich der Daten der Krankenversicherung und der Bundeskanzler
hinsichtlich der
Daten der Statistik Austria ersucht, im
Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs Auskunft über
die do. vorliegenden
Erkenntnisse, Zahlen, Daten und Fakten zu geben.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Gesundheit
folgende
Anfrage:
1.
Wann ist die Umsetzung der Art.-15a-Vereinbarung in den einzelnen
Bundesländern
in Kraft getreten?
2.
Welche Unterschiede haben Sie bei der Umsetzung und der Vollziehung
zwischen
den einzelnen Bundesländern festgestellt?
3. In welchen Bundesländern gibt es Strafbestimmungen bei Missbrauch?
4.
Welche zusätzlichen Leistungen über die Art.-15a-Vereinbarung
hinaus sind in den
einzelnen Bundesländern vorgesehen?
5.
Wie wirken sich diese Zusatzleistungen im Hinblick auf die Differenz zu
einem durch
Arbeit erzielbaren Einkommen als Anreiz für oder gegen eine
Arbeitsaufnahme aus?
6.
Ist die Zählweise in den statistischen Meldungen der
Bundesländer mit diesen
ausreichend geklärt und aussagekräftig
(Stichtagszahlen oder Gesamtanzahl
während eines Zeitraums)?
7.
Wie funktioniert aus Ihrer Sicht die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und
Stellen?
8.
Gibt es bei der Behörden-Zusammenarbeit
Verbesserungsbedarf, wenn ja in welchen
Bereichen oder in der
Zusammenarbeit mit welchen Bundesländern?
9.
Liegen Ihnen ausreichend Informationen über die
Vollziehung der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung
sowie damit
zusammenhängende Zahlen und Daten vor, um
ein
effektives Monitoring der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gewährleisten und
diese Anfrage vollständig beantworten zu können?
10.
Wenn nein, was werden Sie unternehmen oder vorschlagen, um ein
effektives
Monitoring
sicherstellen zu können?
11.
In welcher Weise und wann werden Sie den Nationalrat und den Bundesrat über die
Umsetzung und die
Vollziehung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
einschließlich aussagekräftiger (Kenn-)Zahlen, Daten und Fakten
informieren, um
allenfalls notwendige Systemanpassungen vornehmen zu können?
12.
Wie lauten die
aktuellen Zahlen der Bezieher/innen der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung, aufgegliedert nach Bundesländern und
entsprechend der
„Statistik-Anlage“
zur Art.-15a-Vereinbarung?
13.
Wie stellt
sich die Anzahl der Bezieher/innen der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung im Verhältnis zu
einem möglichst aktuellen vergleichbaren Stand
der Bezieher/innen von Sozialhilfe-Geldleistungen in den einzelnen Bundesländern
dar?
14.
Wie hoch sind die Gesamtausgaben sowie die - im Vergleich zur früheren
Sozialhilfe
- zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung jeweils beim AMS, in der Krankenversicherung und bei den
einzelnen Bundesländern?
15.
Wie hoch sind diese Gesamtausgaben im Vergleich zu den bei Abschluss
der
Vereinbarung
vorgelegten Schätzungen?
16. Wie erklärt sich die Differenz für die einzelnen Bundesländer?
17. Wie sieht die Prognose dieser Gesamtausgaben für das Jahr 2012 aus?
18.
Wie viele
Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung haben die
einzelnen Bundesländer dem AMS
zuletzt für Vermittlungsmaßnahmen bzw. zur
Aktivierung für den Arbeitsmarkt gemeldet?
19. Wie viele davon sind beim AMS als arbeitssuchend registriert?
20.
Wie erklärt sich im Einzelnen die Differenz zwischen
den dem AMS gemeldeten
Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und der
Gesamtzahl?
21. Wie erklärt sich für die
einzelnen Bundesländern die Differenz zwischen der Anzahl
der dem AMS gemeldeten und den beim AMS vorgemerkten Bezieher/innen der
Bedarfsorientierten Mindestsicherung?
22.
Wie vielen der
dem AMS gemeldeten Bezieher/innen der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung, aufgegliedert nach Bundesländern, wurde eine
Schulungsmaßnahme oder
die Teilnahme an einem Aktivierungsprogramm oder dgl.
angeboten?
23. Wie viele davon haben an einer solchen Maßnahme teilgenommen?
24.
Welche Bundesländer beteiligen sich in welcher Weise und
welchem Umfang aktiv an
AMS-Maßnahmen zur Reintegration von
Bezieher/innen der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung in den Arbeitsmarkt?
25.
Wie viele Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, aufgegliedert
nach Bundesländern, wurden zu einem Vorstellungsgespräch vermittelt?
26.
Wie viele der
dem AMS gemeldeten Bezieher/innen der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung haben wieder eine Arbeit aufgenommen und nach welchem
Zeitraum des Bezugs von Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierter
Mindestsicherung,
aufgegliedert nach Bundesländern und vorangegangenem Bezugszeitraum?
27.
In wie vielen Fällen war eine solche Arbeitsaufnahme
nachhaltig, d.h. dauerte
mindestens 1 Monat,
aufgegliedert nach Bundesländern?
28.
In wie vielen Fällen, aufgegliedert nach Bundesländern,
wurden Geldleistungen aus
der
Arbeitslosenversicherung an Bezieher/innen der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung eingestellt und aus welchen Gründen?
29.
In wie vielen
Fällen von Bezieher/innen der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung,
aufgegliedert nach Bundesländern, hat
das AMS einen „Sperr“-Vermerk, z.B. wegen
Verletzung von Meldepflichten oder Vereitelung der Arbeitsaufnahme,
eingetragen?
30. In welcher Weise wurden die Bundesländer darüber informiert?
31.
Welche Vorgangsweise wird in den einzelnen Bundesländern bei
Vorliegen eines
solchen „Sperr“-Vermerks eingehalten?
32. Welche Zeit vergeht in den einzelnen Bundesländern bis zu einer Kürzung?
33.
In wie vielen Fällen hat der „Sperr“-Vermerk
in den einzelnen Bundesländern zur
vorgesehenen Kürzung der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung geführt?
34. Was sind die Gründe für die Differenz?
35.
In wie vielen Fällen in den einzelnen Bundesländern wurde
die Bedarfsorientierte
Mindestsicherung gekürzt und aus welchen Gründen?
36.
Wie überprüfen die einzelnen
Bundesländer die Arbeitswilligkeit von Bezieher/innen
der Bedarfsorientierten Mindestsicherung?
37.
In welcher Weise überprüfen die
einzelnen Bundesländer die
anspruchsbegründenden Angaben der Antragsteller/innen
hinsichtlich vorhandener
Vermögenswerte (z.B. Auto,
Grundbuchseintragungen, Bank-Guthaben),
Haushaltseinkommen, anzurechnende Unterhaltsleistungen und gültiger
Aufenthaltstitel?
38. Treffen die
Medienberichte zu, dass in Wien an Studierende Mindestsicherung
unabhängig von Unterhaltsansprüchen ausgezahlt wird?
39. Wie viele Studierende beziehen in Wien Mindestsicherung?
40. Wie viele davon sind dem AMS gemeldet worden?
41. Welche Anspruchsvoraussetzungen bestehen in Wien für Studierende?
42. Wie werden diese Anspruchsvoraussetzungen geprüft?
43.
Wie häufig sind die Kundenkontakte in den
einzelnen Bundesländern, aufgegliedert
nach Gruppen von
Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung -
entsprechend Tabelle 1 der Statistik-Anlage zur Art.-15a-Vereinbarung?
44.
In wie vielen Fällen, aufgegliedert nach Bundesländern, wurde
die Bedarfsorientierte
Mindestsicherung
abgelehnt,
entzogen oder rückgefordert, weil sich
herausgestellt
hat, dass die Anspruchsvoraussetzungen
nicht vorlagen oder bspw. Vermögen oder
andere Einkünfte verschwiegen wurde?
45.
Wieviele
Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung wurden in den
einzelnen Bundesländern durch
den Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
in die Krankenversicherung einbezogen?
46.
Wie hoch ist
das Beitragsaufkommen für Bezieher/innen der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung in den einzelnen Bundesländern,
welche Ausgaben stehen dem
gegenüber?
47.
Falls ein
Bundesland eine „äußerst großzügige“ Umsetzung und Vollziehung der
Bedarfsorientierten Mindestsicherung verfolgt: Welche Vorschläge werden Sie in
diesem Zusammenhang für den nächsten Finanzausgleich machen, damit eine
gerechte Verteilung der zur Verfügung
stehenden Mittel vorgenommen werden kann?