9592/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.10.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten August Wöginger

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Mindestsicherung, aktuelle Daten

In den letzten Wochen wurden in Medienberichten immer wieder auf wesentliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern in der Umsetzung und der Vollziehung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung hingewiesen. Im Zuge der Gesetzwerdung wurde zu Recht betont, dass die enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Stellen ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine gerechte Vollziehung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist. Darüber hinaus wurde auch über Missbrauchsfälle berichtet. Die in der Öffentlichkeit kolportierten Zahlen und Daten erscheinen wenig valide und kaum vergleichbar und sind daher zu hinterfragen.

Demnach ist es etwa kaum nachvollziehbar, wenn für Wien mit 82.000 Bezieher/innen zum Stichtag Ende Juli 2011 nahezu achtmal so viele Bezieher gemeldet werden wie in Niederösterreich während eines ganzen Jahres (11.000).

Widersprüchlichkeiten ergeben sich insbesondere auch im Zusammenhang mit der Aktivierung von Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung für den Arbeitsmarkt, einem Kernstück der Reform.

Daher werden der Sozialminister, auch hinsichtlich des AMS, der Gesundheitsminister hinsichtlich der Daten der Krankenversicherung und der Bundeskanzler hinsichtlich der Daten der Statistik Austria ersucht, im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs Auskunft über die do. vorliegenden Erkenntnisse, Zahlen, Daten und Fakten zu geben.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende


Anfrage:

1.    Wann ist die Umsetzung der Art.-15a-Vereinbarung in den einzelnen Bundesländern in Kraft getreten?

2.    Welche Unterschiede haben Sie bei der Umsetzung und der Vollziehung zwischen den einzelnen Bundesländern festgestellt?

3.    In welchen Bundesländern gibt es Strafbestimmungen bei Missbrauch?

4.    Welche zusätzlichen Leistungen über die Art.-15a-Vereinbarung hinaus sind in den einzelnen Bundesländern vorgesehen?

5.    Wie wirken sich diese Zusatzleistungen im Hinblick auf die Differenz zu einem durch Arbeit erzielbaren Einkommen als Anreiz für oder gegen eine Arbeitsaufnahme aus?

6.       Ist die Zählweise in den statistischen Meldungen der Bundesländer mit diesen ausreichend geklärt und aussagekräftig (Stichtagszahlen oder Gesamtanzahl während eines Zeitraums)?

7.       Wie funktioniert aus Ihrer Sicht die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Stellen?

8.       Gibt es bei der Behörden-Zusammenarbeit Verbesserungsbedarf, wenn ja in welchen Bereichen oder in der Zusammenarbeit mit welchen Bundesländern?

9.       Liegen Ihnen ausreichend Informationen über die Vollziehung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sowie damit zusammenhängende Zahlen und Daten vor, um ein effektives Monitoring der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gewährleisten und diese Anfrage vollständig beantworten zu können?

10.   Wenn nein, was werden Sie unternehmen oder vorschlagen, um ein effektives Monitoring sicherstellen zu können?

11.   In welcher Weise und wann werden Sie den Nationalrat und den Bundesrat über die Umsetzung und die Vollziehung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung einschließlich aussagekräftiger (Kenn-)Zahlen, Daten und Fakten informieren, um allenfalls notwendige Systemanpassungen vornehmen zu können?

12.   Wie lauten die aktuellen Zahlen der Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, aufgegliedert nach Bundesländern und entsprechend der Statistik-Anlage" zur Art.-15a-Vereinbarung?

13.   Wie stellt sich die Anzahl der Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Verhältnis zu einem möglichst aktuellen vergleichbaren Stand der Bezieher/innen von Sozialhilfe-Geldleistungen in den einzelnen Bundesländern dar?

14.   Wie hoch sind die Gesamtausgaben sowie die - im Vergleich zur früheren Sozialhilfe - zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung jeweils beim AMS, in der Krankenversicherung und bei den einzelnen Bundesländern?

15.   Wie hoch sind diese Gesamtausgaben im Vergleich zu den bei Abschluss der Vereinbarung vorgelegten Schätzungen?

16. Wie erklärt sich die Differenz für die einzelnen Bundesländer?

17. Wie sieht die Prognose dieser Gesamtausgaben für das Jahr 2012 aus?

18.   Wie viele Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung haben die einzelnen Bundesländer dem AMS zuletzt für Vermittlungsmaßnahmen bzw. zur Aktivierung für den Arbeitsmarkt gemeldet?

19. Wie viele davon sind beim AMS als arbeitssuchend registriert?

20.   Wie erklärt sich im Einzelnen die Differenz zwischen den dem AMS gemeldeten Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und der Gesamtzahl?

21.   Wie erklärt sich für die einzelnen Bundesländern die Differenz zwischen der Anzahl der dem AMS gemeldeten und den beim AMS vorgemerkten Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung?

22.   Wie vielen der dem AMS gemeldeten Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, aufgegliedert nach Bundesländern, wurde eine Schulungsmaßnahme oder die Teilnahme an einem Aktivierungsprogramm oder dgl. angeboten?

23.   Wie viele davon haben an einer solchen Maßnahme teilgenommen?

24.   Welche Bundesländer beteiligen sich in welcher Weise und welchem Umfang aktiv an AMS-Maßnahmen zur Reintegration von Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in den Arbeitsmarkt?

25.   Wie viele Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, aufgegliedert nach Bundesländern, wurden zu einem Vorstellungsgespräch vermittelt?

26.   Wie viele der dem AMS gemeldeten Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung haben wieder eine Arbeit aufgenommen und nach welchem Zeitraum des Bezugs von Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierter Mindestsicherung, aufgegliedert nach Bundesländern und vorangegangenem Bezugszeitraum?

27.   In wie vielen Fällen war eine solche Arbeitsaufnahme nachhaltig, d.h. dauerte mindestens 1 Monat, aufgegliedert nach Bundesländern?

28.   In wie vielen Fällen, aufgegliedert nach Bundesländern, wurden Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung an Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung eingestellt und aus welchen Gründen?

29.   In wie vielen Fällen von Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, aufgegliedert nach Bundesländern, hat das AMS einen Sperr"-Vermerk, z.B. wegen Verletzung von Meldepflichten oder Vereitelung der Arbeitsaufnahme, eingetragen?

30.   In welcher Weise wurden die Bundesländer darüber informiert?

31.   Welche Vorgangsweise wird in den einzelnen Bundesländern bei Vorliegen eines solchen Sperr"-Vermerks eingehalten?

32.   Welche Zeit vergeht in den einzelnen Bundesländern bis zu einer Kürzung?

33.   In wie vielen Fällen hat der Sperr"-Vermerk in den einzelnen Bundesländern zur vorgesehenen Kürzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung geführt?

34. Was sind die Gründe für die Differenz?


35.   In wie vielen Fällen in den einzelnen Bundesländern wurde die Bedarfsorientierte Mindestsicherung gekürzt und aus welchen Gründen?

36.   Wie überprüfen die einzelnen Bundesländer die Arbeitswilligkeit von Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung?

37.   In welcher Weise überprüfen die einzelnen Bundesländer die anspruchsbegründenden Angaben der Antragsteller/innen hinsichtlich vorhandener Vermögenswerte (z.B. Auto, Grundbuchseintragungen, Bank-Guthaben), Haushaltseinkommen, anzurechnende Unterhaltsleistungen und gültiger Aufenthaltstitel?

38.    Treffen die Medienberichte zu, dass in Wien an Studierende Mindestsicherung unabhängig von Unterhaltsansprüchen ausgezahlt wird?

39.    Wie viele Studierende beziehen in Wien Mindestsicherung?

40.    Wie viele davon sind dem AMS gemeldet worden?

41.  Welche Anspruchsvoraussetzungen bestehen in Wien für Studierende?

42.  Wie werden diese Anspruchsvoraussetzungen geprüft?

43.    Wie häufig sind die Kundenkontakte in den einzelnen Bundesländern, aufgegliedert nach Gruppen von Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung - entsprechend Tabelle 1 der Statistik-Anlage zur Art.-15a-Vereinbarung?

44.  In wie vielen Fällen, aufgegliedert nach Bundesländern, wurde die Bedarfsorientierte Mindestsicherung abgelehnt, entzogen oder rückgefordert, weil sich herausgestellt hat, dass die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorlagen oder bspw. Vermögen oder andere Einkünfte verschwiegen wurde?

45.    Wieviele Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung wurden in den einzelnen Bundesländern durch den Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in die Krankenversicherung einbezogen?

46.    Wie hoch ist das Beitragsaufkommen für Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in den einzelnen Bundesländern, welche Ausgaben stehen dem gegenüber?

47.    Falls ein Bundesland eine „äußerst großzügige" Umsetzung und Vollziehung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung verfolgt: Welche Vorschläge werden Sie in diesem Zusammenhang für den nächsten Finanzausgleich machen, damit eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgenommen werden kann?