9596/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2011
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend 3 DV-Mini Kassetten mit Bildsequenzen von Natascha Kampusch während ihrer Gefangenschaft

 

Im Zuge der Tatortsicherung in 2231 Strasshof, Heinestrasse 60, wurden 3 DV-Mini Kassetten sichergestellt, die folgendermaßen beschriftet waren:

 

Kassette A: „Weihnachten 2005 & „Am Schluß Ostern 2006“

Kassette B: „Ostern 2006 2. Teil“

Kassette C: keine Beschriftung

 

Die Auswertung der Kassette C hat ergeben, daß dabei Wolfgang Priklopil von einer unbekannten Person beim Schifahren und Essen gefilmt wurde. Die Auswertung der weiteren  MiniDV-Kassetten wurde gestoppt, diese wurden versiegelt und dem Untersuchungsrichter übergeben.

 

Über den Inhalt der Kassetten A & B ist nichts bekannt.

 

Im Kaufvertrag vom 06.02.2008 mit der Erfassungsnummer 10-207666/2008 zwischen Natascha Kampusch und Waltraud Priklopil (vertreten durch Mag. Margit Wendelberger) wird auf Seite 3 unter Punkt IV. hervorgehoben, daß die Liegenschaft in der Heinestrasse 60 mit dem gesamten Inventar in den physischen Besitz und das Eigentum an Natascha Kampusch übergeben wird. Ausgenommen wird explizit eine nicht näher spezifizierte Videokamera der Marke „Canon“ Zimmereinrichtungsgegenstände, Werkzeuge sowie ein Schwimmbadsandfilter der Marke Evo Boy, Baujahr 1966.

 

Schwimmbadsandfilter dieser Bauart werden bei festen Außenanlagen mit 50-80 kg Sand befüllt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Justiz folgende


ANFRAGE

 

1.    Ist Ihnen bekannt, daß in 2231 Strasshof, Heinestrasse 60, 3 MiniDV-Kassetten sichergestellt worden sind?

 

2.    Wenn Nein, warum nicht?

 

3.    Ist Ihnen bekannt, daß auf jener DVMini Kassette, welche keine Beschriftung trug, Wolfgang Priklopil von einer unbekannten Person bei div. Aktivitäten gefilmt wurde?

 

4.    Wenn Nein, warum nicht?

 

5.    Wenn Ja, waren auf diesen Filmsequenzen auch andere Personen als Wolfgang Priklopil zu sehen oder zu erkennen?

 

6.    Wurden die beiden anderen DVMini-Kassetten mit der Aufschrift „Weihnachten 2005 & „Am Schluß Ostern 2006“ und „Ostern 2006 2. Teil“ zwischenzeitlich ausgewertet?

 

7.    Wenn Nein, warum nicht?

 

8.    Wenn ja, wie viele Personen sind bei den Filmsequenzen zu sehen und wie viele davon sind zu erkennen?

 

9.    Sind bei der Auswertung der DVMini-Kassetten Umstände eingetreten, die darauf schließen lassen, daß Natascha Kampusch während Ihrer Gefangenschaft zu den kirchlichen Feiertagen wie etwa Ostern oder Weihnachten Kontakt zu dritten Personen gehabt hat?

 

10. Wurde im Zuge der Tatortsicherung in 2231 Strasshof, Heinestrasse 60, eine Videokamera der Marke Canon sichergestellt?

 

11. Wurde diese Videokamera dahingehend untersucht, ob sich darin noch digitale oder analoge Datenträger befinden?

 

12. Wenn Ja, wie war das Ergebnis?

 

13. Wenn Nein, warum nicht?

 

14. Wurde die Untersuchung der Videokamera vor Ort durchgeführt? Wenn Nein, wo wurde diese Überprüfung durchgeführt?

 

15. Wurde im Zuge der Tatortsicherung eine Überprüfung des Schwimmbadsandfilters „Evo Boy“ durchgeführt?

 

16. Wenn Nein, warum nicht?

 

17. Wenn ja, war der Schwimmbadsandfilter mit Filtersand befüllt und wurde dieser im Zuge der Untersuchungen entfernt?