9605/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.10.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Steinhauser Freundinnen und Freunde an den/die an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Vollziehung der Ersatzbestimmung für das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB (§ 207b StGB)
Mit der Anfrage 8419/J XXIV. GP (04.05.2011) wurde nach Angaben zur Vollziehung des § 207b StGB gefragt, insbesondere nach dem Verhältnis von Strafverfahren und Verurteilungen wegen gleichgeschlechtlicher Kontakte einerseits und wegen verschiedengeschlechtlicher andererseits.
Anders als in den Anfragebeantwortungen der BundesministerIn Mag.a Karin Gastinger und Dr. Dieter Böhmdorfer (Anfragebeantwortung BM Böhmdorfer vom 3. April 2003, XXII. GP.-NR 91/AB; Anfragebeantwortung BM Böhmdorfer vom 2. September 2003, XXII. GP.-NR 660/AB; Anfragebeantwortung BM Gastinger vom 1. Juli 2004, XXII. GP.-NR 1696/AB; Anfragebeantwortung BM Gastinger vom 6. September 2004, XXII. GP.-NR 2020/AB; Anfragebeantwortung BM Gastinger vom 20. Juli 2005, XXII. GP.-NR 3064/AB; Anfragebeantwortung BM Gastinger vom 23. Jänner 2006, XXII. GP.-NR 3590/AB; Anfragebeantwortung BM Gastinger vom 29. August 2006, XXII. GP.-NR 4442/AB) wird in der Beantwortung der o.a. Anfrage (8333/AB XXIV. GP) die detaillierte Auswertung durch Beantwortung aller gestellten Fragen verweigert.
Begründet wird dies mit angeblich unvertretbar großem Verwaltungsaufwand, obwohl nach dem Inhalt der Anfragebeantwortung selbst jede Staatsanwaltschaft nur einige wenige Akten hätte auswerten müssen.
Durch die unvollständige Beantwortung der o.a. Anfrage (8333/AB XXIV. GP) bleibt der Verdacht der unverhältnismäßigen Anwendung des § 207b StGB auf gleichgeschlechtliche Kontakte, wie sie in den Anfragebeantwortungen der BundesministerIn Mag.a Karin Gastinger und Dr. Dieter Böhmdorfer aufgezeigt wurde, aufrecht.
Die Anfragebeantwortung 8333/AB XXIV. GP ist zudem in sich widersprüchlich. Während die darin wiedergegebene Gerichtliche Kriminalstatistik (Tabelle 1) für die angefragten Jahre (2003-2010) insgesamt 61 rechtskräftig Verurteile (nach allen drei Absätzen des § 207b StGB) ausweist sind es auf Grund der in der Anfragebeantwortung wiedergegebenen Berichte der Oberstaatsanwaltschaften nur 45.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Warum berufen Sie sich, anders als Ihre VorgängerInnen Bundesminister Mag.a Karin Gastinger und Dr. Dieter Böhmdorfer, zur Nichtbeantwortung der gestellten Fragen auf einen angeblich unvertretbar großen Verwaltungsaufwand, obwohl nach dem Inhalt Ihrer Anfragebeantwortung selbst jede Staatsanwaltschaft nur einige wenige Akten auszuwerten hätte?
2) Können Sie zur Überprüfung des Verdachts der unverhältnismäßigen Anwendung des § 207b StGB auf gleichgeschlechtliche Kontakte, wie sie in den Anfragebeantwortungen der BundesministerIn Mag.a Karin Gastinger und Dr. Dieter Böhmdorfer aufgezeigt wurde, mitteilen, wie sich das Verhältnis von neu eingeleiteten Strafverfahren und rechtskräftigen Verurteilungen wegen gleichgeschlechtlicher Kontakte einerseits und wegen verschiedengeschlechtlicher andererseits darstellt (aufgeschlüsselt nach den Jahren 2003 bis 2010 und nach Gerichtssprengeln)?
3) Wie erklärt sich die Diskrepanz in den Zahlenangaben der Gerichtlichen Kriminalstatistik einerseits und in den Berichten der Oberstaatsanwaltschaften andererseits? Welche dieser Zahlenangaben sind korrekt?
4) Welche Schlüsse sind aus der oa. Diskrepanz für die Verlässlichkeit der erhobenen Daten zu ziehen?