9606/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.10.2011
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Nachfrage zur AB EU-weite Telefonhotline vermisste Kinder

BEGRÜNDUNG

 

In der Anfragebeantwortung 7835/AB teilen Sie uns mit, dass „die Finanzierung der zentralen Notrufnummer „116 000“ dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie obliegt.“

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie kann dies nicht nachvollziehen: „Die Ausführungen der Bundesministerin für Inneres (…) wonach die Finanzierung der Operationalisierung der Nummer im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie liegen sollte, können aus rechtlicher Sicht nicht nachvollzogen werden, da sich die verpflichtende Operationalisierung nicht aus der Entscheidung der Europäischen Kommission ableiten lässt.“ (Anfragebeantwortung XXIV. GP 8586/AB durch das Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie)

Weiters teilen Sie uns in Ihrer Anfragebeantwortung mit, dass der Betrieb der Notrufnummern 133 und 112 jedenfalls vom Bundesministerium für Inneres finanziert wird.

Laut Sicherheitspolizeigesetz obliegt den österreichischen Sicherheitsbehörden die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Menschen nach dem gesucht wird und es obliegt ihnen an den Ermittlungen des Aufenthalts eines Minderjährigen mitzuwirken (§ 24 Sicherheitspolizeigesetz).


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Worauf bergründet sich Ihr Hinweis (Anfragebeantwortung 7835/AB), dass die Finanzierung der Operationalisierung der Notrufnummer „116 000“ im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie liegen sollte?

2)    Die Notrufnummer „116 000“ dient zur Ermittlung des Aufenthalts von Minderjährigen. Obliegt dies nicht den Sicherheitsbehörden und liegt somit im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres? Wie würden Sie eine Nicht-Zuständigkeit begründen?

3)    Im Oktober 2010 erfolgte die Zuteilung der Notrufnummer 116 000 an den österreichischen Verband zur Suche nach vermissten Personen (ÖVVP). Laut Anfragebeantwortung XXIV. GP 8586/AB durch das Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie hat der ÖVVP Anfang 2011 die Nummer, vor Aufnahme der operativen Tätigkeit, wieder zurückgelegt hat. Existiert der Verband zur Suche nach vermissten Personen (ÖVVP) noch? Scheint dieser im Vereinsregister auf?

4)    Welche finanziellen Mittel müssten bereitgestellt werden, wenn die  Notrufnummer „116 000“ vom BMI betrieben werden würde?