962/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.02.2009
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Anfrage

der Abg. Mag. Unterreiner

und anderer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Kunstprojekt Flakturm Arenbergpark

 

In der Ausgabe der Zeitung „Heute“ vom 20.01.2009 wird berichtet, dass das seit 1992 durch das Museum für Angewandte Kunst und das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur angekündigte Kunstprojekt Flakturm Arenbergpark, 1030 Wien, mit einem Gesamtbudget von € 20 Mio. Finanzierungsbedarf nun in der Umsetzung gefährdet sei, da neben der Stadt Wien und dem Bund, die jeweils € 3,5 Mio. mitfinanzieren sollen. Der Restbetrag von € 13 Mio. soll von privaten Sponsoren aufgebracht werden. Dies ist nun, nicht zuletzt durch die derzeitige Wirtschaftslage aber in Frage gestellt. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

 

Anfrage

1.      Wann wurden durch das MAK bzw. das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. Vorgängerressorts Pläne für die Umsetzung des  Kunstprojekt Flakturm Arenbergpark, 1030 Wien, erarbeitet?

2.      Wer wurde mit dieser Planung beauftragt und auf welcher Rechtsgrundlage?

3.      Welche Kosten sind für die bisherige Planung entstanden und auf welcher Budgetgrundlage wurden bzw. werden diese bedient?

4.      Welche Gebietskörperschaft bzw. Institution, d.h. Bund, Land bzw. Gemeinde Wien oder MAK haben die bisherigen Planungskosten getragen und zu welchen Anteilen?

5.      Wie hoch ist der tatsächliche Finanzierungsbedarf für die Umsetzung?

6.      Ist dieser tatsächliche Finanzierungsbedarf durch die bisherige Verzögerung des Projekts gestiegen und wenn ja in welchem prozentuellen und absoluten Verhältnis zur ursprünglich veranschlagten Errichtungssumme?

7.      Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet man mit einem Beginn bzw. einem Abschluss der Errichtungsphase?

8.      Welche Gebietskörperschaft bzw. Institution, d.h. Bund, Land bzw. Gemeinde Wien oder MAK werden die tatsächlichen Errichtungskosten tragen und zu welchen Anteilen?

9.      Welcher Anteil der Errichtungskosten soll durch private Sponsoren getragen werden und bis zu welchem Prozentsatz haben diese privaten Sponsoren bereits eine rechtlich verbindliche Finanzierungszusage abgegeben und gegenüber wem?

10. Sehen Sie durch die derzeitige Wirtschaftslage die Finanzierung durch private Sponsoren grundsätzlich gefährdet?