9628/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.10.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Werbekosten des AMS
Im Rahmen der aktuellen Diskussion um die Werbung von Ministerien und Dienstleistungsunternehmen der Republik Österreich stellt sich die Frage, welche Rolle dem Arbeitsmarktservice zukommt.
Das Arbeitsmarktservice beschreibt sich selbst im Rahmen seines Internetauftritts als "Dienstleistungsunternehmen öffentlichen Rechts", welches im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz tätig ist. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden in verschiedenen Medien Werbeanzeigen geschalten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1. Zu welchen Themen betreibt das Arbeitsmarktservice Werbung? (Bitte um Auflistung der einzelnen Themenbereiche seit dem Jahr 2008)
2. Zu welchen Themen ist es für das Arbeitsmarktservice unverzichtbar, Werbung zu betreiben? (Bitte um Auflistung der einzelnen Themenbereiche)
3. Mittels welcher Medien, beispielsweise Printmedien, Fernsehen oder diverse Internetseiten, betreibt das Arbeitsmarktservice Werbung?
4. Wie hoch ist das veranschlagte Werbebudget des Arbeitsmarktservice pro Jahr? (Bitte um Angabe aufgeschlüsselt nach Jahren seit dem Jahr 2008)
5. Wie hoch sind die tatsächlichen Werbekosten des Arbeitsmarktservice pro Jahr? (Bitte um Aufschlüsselung der Beträge nach Jahren seit dem Jahr 2008)