9636/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.10.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Ton- und Wurftauben – ein Umweltrisiko?“
Ton- und Wurftauben enthalten hochgiftige
polyzyklische Aromate (PAK). Seit Jahrzehnten gelangen nach Ansicht von
Umweltexperten auf mehr als 80 Schießplätzen in Österreich
– wo über 3 Millionen Wurfscheiben oder Tontauben verwendet werden
– jährlich rund sechs Tonnen PAK in die Böden. Daneben bereitet
auch Bleischrot ein enormes Problem, dies führt zu einer massiven
Verunreinigung der obersten Bodenschichten. Neben Blei wurden Arsen und Antimon
auf diesen Schießplätzen nachgewiesen.
„ Ton- und Wurftauben, die zur Ausbildung und Übungen von
Schützen in sogenannten Wurftaubenschieß-Anlagen verwendet werden,
bestehen – oder hoffentlich bestanden – zu etwa 30 Prozent aus
Steinkohlen- oder Erdölpech. Und diese enthalten polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe (PAKs), die nicht nur Boden- bzw. im Wasser lebende
Organismen gefährlich sind, sondern auch für den Menschen als
krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend und erbgutverändernd
gelten“ (OEKOBIOTIKUM).
Die Verwendung von Tontauben mit einem Massenanteil an PAKs von mehr als 10 mg/kg ist in Österreich seit 1.März 2004 verboten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Tontaubenschießplätze
gibt es in Österreich?
Wo liegen diese (Ersuche um Aufstellung dieser Schießplätze)?
2. Ist die Berechnung richtig, dass es jährlich einen Eintrag von rund sechs Tonnen PAK pro Jahr in die Böden der Schießplätze im gesamten Bundesgebiet gibt?
3. Wenn nein, wie lautet die Berechnung durch das Ressort?
4. Wie sieht das Ressort die Verunreinigung von Bleischrot in den obersten Bodenschichten dieser Tontaubenschießplätze?
5.
Wie wird gewährleistet, dass die
Verunreinigung des Bodens dieser Schießplätze durch PAK´s
Blei, Arsen, Antimon etc. keine Gefahr für das Grundwasser darstellt?
Wie sieht die Grundwassersituation auf diesen Schießplätzen aus?
6. Wie wird die Konzentration dieser Schadstoffe in den Böden dieser Schießanlagen durch das Umweltbundesamt beurteilt?
7. Liegt noch immer eine erhebliche Gefährdung der Umwelt auf diesen Schießplätzen vor?
8. Werden Sie nach dem Vorbild anderer Staaten für eine weitere Begrenzung des PAK- Gehalts in Wurfscheiben eintreten?
9.
Sieht das Ressort einen Handlungsbedarf
für zielgerichtete Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung von
PAK´s, Blei, Arsen, Antimon etc. in die Umwelt – insbesondere auf
Schießanlagen?
Wenn ja, welche?