9669/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.10.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Tristesse in der Freudenau  

 

BEGRÜNDUNG

 

Seit nun über 3 Jahren fanden auf der Galopprennbahn Freudenau keine (sieht man von Privatrennen ab) Pferderennen mehr statt. Die denkmalgeschützten Stallungen, aber auch die mit Steuergeld sanierte „Kaisertribüne“, verfallen zusehends.

Ihr Amtsvorgänger als Wirtschaftsminister, Wolfgang Schüssel hat einen Vertrag mit der Inter-Race-Management GmbH (IRM) vorbereitet, der über eine Ermächtigung des Nationalrats im Jahr 1994  zu einem entsprechenden Vertrag im Jahr 1996 führte, der der IRM das Baurecht für die 916.910 m2 Grundfläche der Freudenauer Rennbahn gegen einen geringen Baurechtszins einräumte.

Laut Anfragebeantwortung 1287/AB (XX.GP) enthält der Vertrag aber auch eine eindeutige Verpflichtung der IRM:

Die IRM ist verpflichtet, innerhalb von 10 Jahren ab Vertragsabschluss die vorhandenen, denkmalgeschützten Bauwerke in einen ordnungsgemäßen Zustand zu setzen und in der Folge den gesamten Baubestand einschließlich aller Ver- und Entsorgungseinrichtungen und unverbauten Grundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Die IRM nimmt im Baurechtsvertrag zur Kenntnis, dass die Liegenschaft in den Geltungsbereich des Wiener Sportstättenschutzgesetzes , des Wiener Raumordnungsrechtes und der Wiener Bauordnung sowie teilweise des Naturschutzgesetzes fällt und die Baulichkeiten ausdrücklich unter Denkmalschutz stehen. Weiters ist vertraglich festgehalten, dass eine Änderung der Nutzungsart der bestehenden Stall- und Wohngebäude durch die Gemeinde Wien aus heutiger Sicht nicht gewünscht ist und allfällige künftige diesbezügliche Änderungen nur im Einvernehmen mit der Stadt Wien erfolgen könnten.


Die IRM hat laut Anfragebeantwortung „im Zug der Ausarbeitung des Vertrages ein umfangreiches Entwicklungskonzept vorgelegt“.

Von den großartigen Ankündigungen der IRM ist offensichtlich nichts umgesetzt worden. Die Zeitschrift „Profil“ schrieb schon im Jahr 2003 über den Zustand der Freudenau:

Die Freudenau im Wiener Prater: zwanzig Gebäude, Wohnhäuser, Stallungen, eine Galopprennbahn, eine Tribüne, viel Grünfläche. Die Wege sind verschlammt, die Bauwerke schwer gezeichnet: eingeschlagene Scheiben, verwitterte Fassaden, die jahrzehntelang keinen neuen Anstrich bekommen haben, Pferdeboxen in feuchtem Gemäuer.“ (profil,  Nr. 46/03 vom 10.11.2003)

Die Zustände in der Freudenau haben sich offensichtlich  seither nur mehr verschlechtert. Die IRM, der von Anfang an vorgehalten wurde, dass sie nur eine spekulative Verwertung der Rennbahngründe vorgehabt habe, ist offensichtlich weder willens noch imstande, den Vertrag einzuhalten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1).  Wie lautet das „umfangreiche“ Entwicklungskonzept, das die IRM im Zug der Ausarbeitung des Vertrags vorgelegt hat?

2). Haben Sie, Ihr Ressort bzw. die BIG den Vertrag mit der IRM daraufhin überprüft, ob – wie vereinbart – die denkmalgeschützten Bauwerke innerhalb von 10 Jahren in einen ordnungsgemäßen Zustand gesetzt worden sind? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

3).  Haben Sie, Ihr Ressort bzw. die BIG wegen Nichteinhaltung der grundsätzlichen Verpflichtung zum Betrieb der Rennbahn durch die IRM jemals die (Rück-) Übertragung des Baurechts auf sich verlangt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

4). Welche Schritte haben Sie bzw. die BIG unternommen, um die vertraglich vereinbarten Nutzungsbedingungen sicherzustellen?

5). Welche Schritte planen Sie bzw. die BIG, um den Verfall der „ Freudenau“ zu stoppen?