9671/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.10.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Justiz

betreffend Rassistisch motivierte Übergriffe in Ainet in Ostirol

BEGRÜNDUNG

 

Ab 1. August 2009 mietete eine auf Durchreise befindliche Gruppe von französischen Roma den örtlichen Wagenabstellplatz in Ainet in Osttirol. Tags darauf wurde die Gruppe laut Medienberichten von der alkoholisierten einheimischen Dorfjugend attackiert. Dabei sollen sie insbesondere mit Stangen an die abgestellten Wohnwägen geschlagen und an Fenster und Türen getrommelt haben und „Zigeuner raus“ oder „Euch G’sind’l brauch ma do nit“ gerufen haben. Die Opfer alamierten daraufhin die Polizei und verließen noch in derselben Nacht Ainet.

Bezüglich der polizeilichen Tätigkeit (Bezirkspolizeikommando Lienz) ist nicht bekannt, welche Schritte zur Gefahrenaufklärung gesetzt wurden, bzw ob überhaupt hinreichend geklärt wurde, ob ein gefährlicher Angriff (ein gerichtlich strafbarer Tatbestand) vorlag. Nachdem es die Polizei unterlassen hat, eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, wurde eine solche am 13.8.2009 von RA Dr. Josef Unterweger eingebracht. Das daraufhin von der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingeleitete Verfahren (13 UT 198/09h) wurde am 11.November 2009 eingestellt. Trotz eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens sei der Tatvorwurf nicht nachweisbar.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie und wann hat die zuständige Staatsanwaltschaft von den Vorfällen am 2.8.2009 erfahren?


2)    Wurde von der Polizei Lienz ein Anfallsbericht an die StA Innsbruck in dieser Sache übersandt?

3)    Wie viele Berichte wurden von der Polizei Lienz nach Beginn des Ermittlungsverfahrens an die StA Innsbruck übersandt?

4)    Welche Informationen über den Tathergang hat die Polizei Lienz aufgrund des Einsatzes vom 2.8.2009 an die StA Innsbruck übermittelt?

5)    Welche Informationen über die Identität der Angehörigen der Gruppe der französischen Roma (Ablichtungen von Ausweisen, Nummerntafeln, Telefonnummern) hat die Polizei Lienz aufgrund des Einsatzes vom 2.8.2009 an die StA Innsbruck übermittelt?

6)    Welche Informationen über mutmaßliche Verdächtige der Übergriffe hat die Polizei Lienz aufgrund des Einsatzes vom 2.8.2009 an die StA Innsbruck übermittelt?

7)    Welche umfangreichen Ermittlungen wurden von der StA Innsbruck unternommen, um den Tatvorwurf aufzuklären?

8)    Wurden versucht, die mutmaßlichen Opfer der Übergriffe vom 2.8.2009 ausfindig zu machen?

9)    Wenn ja, wie?

10) Wenn nein, warum nicht?

11) Wurde insbesondere, wie in den ergänzenden Sachverhaltsdarstellungen angeregt, versucht, etwaige Aufnahmen des Konvois bei der Fahrt durch den videoüberwachten Felbertauerntunnel sicherzustellen?

12) Wenn nein, warum?

13) Wurde insbesondere versucht, Informationen über die Gruppe der französischen Roma über Nachfrage bei den Verantwortlichen der vor dem Vorfall oder nach dem Vorfall von der Gruppe benutzten Abstellplätze zu bekommen?

14) Wenn nein, warum?

15) Welche Bemühungen wurden von der StA Innsbruck im umfangreichen Ermittlungsverfahren unternommen um die unbekannten Täter ausfindig zu machen?

16) Welche Ermittlungsmaßnahmen wurden von der StA Innsbruck in dieser Sache angeordnet?

17) Wie viele Personen wurden von der StA Innsbruck in dieser Sache einvernommen?


18) Wie viele Personen wurden von der Kriminalpolizei im Rahmen der strafprozessualen Ermittlungen in dieser Sache einvernommen?

19) Wie viele Besucher des Sportfestes wurden im Rahmen der strafprozessualen Ermittlungen in dieser Sache einvernommen?

20) Wurden Personen als Beschuldigte einvernommen?

21) Wurden die Mitglieder der am lokalen Sportfest auftretenden Band „Foxcocks“ einvernommen? Ihnen wurde nachgesagt, sie hätten die alkoholisierte Dorfjungend zum Übergriff angestiftet.

22) Wurde insbesondere der Bürgermeister der Gemeinde Ainet im Rahmen der strafprozessualen Ermittlungen in dieser Sache einvernommen?

23) Wenn nein, warum nicht?

24) Wurde insbesondere der Polizei-Bezirkskommandant von Lienz im Rahmen der strafprozessualen Ermittlungen in dieser Sache einvernommen?

25) Wenn nein, warum nicht?

26) Wurde insbesondere der Obmann der Sportunion Ainet im Rahmen der strafprozessualen Ermittlungen in dieser Sache einvernommen?

27) Wenn nein, warum nicht?

28) Wurde die französische Botschaft im Wege der Benachrichtigung über das Justizministerium vom Vorfall verständigt, um ihr die Vertretung der französischen Staatsangehörigen zu ermöglichen?

29) Wenn ja, wann?

30) Wenn nein, warum nicht?

31) Wurden insbesondere, wie in den ergänzenden Sachverhaltsdarstellungen angeregt, die betreffenden Protokolle des Polizeifunks, sowie die Protokolle des polizeilichen Notrufs für den fraglichen Zeitraum sichergestellt?

32) Wenn nein, warum nicht?

33) Wurde das LVT-Tirol mit weiteren Ermittlungen betraut?

34) Wenn nein, warum nicht?

35) Wurde das .BIA/.BAK mit weiteren Ermittlungen betraut?

36) Wenn nein, warum nicht?