9699/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.11.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Judith Schwentner, Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz
betreffend eine Verletzung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes
In einer vorhergehenden Anfrage der Grünen (7901/J – NR/2011) vom 10. März 2011 wurde u.a. der Fall der Nichtberücksichtigung der Bewerberin bei der Besetzung der Abt III 1 „neu“ (Strafvollzug) angesprochen. Mittlerweile gibt es in dieser Sache ein Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission beim Bundeskanzleramt. Darin wird festgestellt, dass die Nichtberücksichtigung der Bewerbung dieser Bewerberin um die Leitung der Abteilung III 1 ‚neu’ eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts der Antragstellerin gemäß § 4 Z 5 B-GlBG“ darstelle. Nach Auffassung der Bundes-Gleichbehandlungskommission ist es „offensichtlich, dass für die gegenständliche Personalentscheidung sachfremde Erwägungen eine Rolle spielten. Auf Grund des Umstandes, dass Dr.in K. jedenfalls in fachlicher Hinsicht und im Hinblick auf die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die besseren Qualifikationen verfügt und auch einhellig festgestellt wurde, dass sie die persönlichen Anforderungen (Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit, Überzeugungskraft usw.) in hohem Maß erfüllt, hätte Dr.in K. als Bestgeeignete mit der Leitung der Abteilung III 1 betraut werden müssen.“
In diesem – 22 Seiten umfassenden – Gutachten wird eindeutig eine eindeutige Verletzung sowohl des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes als auch der Verordnung über den Frauenförderungsplan des Justizressorts für den Zeitraum bis 1.1.2012 festgestellt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
5. Welche konkreten Schritte wird das Justizministerium setzen, um im Fall Dr.in K. die Folgen der Diskriminierung zu beseitigen bzw. auszugleichen?
6. Welche konkreten Schritte wird das Justizministerium setzen, um eine Verletzung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes und der Verordnung über den Frauenförderungsplan in Zukunft zu verhindern?