9719/J XXIV. GP
Eingelangt am
09.11.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Hofer, Podgorschek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend „Wo die ÖVP die Macht hat, da macht sie was sie will!“ Teil 1
Da sich ÖVP-Finanzministerin offensichtlich nicht in der Lage sah, die Anfrage 8230/J (XXIV.GP) zu beantworten, und sich hinter dem § 90 Geschäftsordnungsgesetz verschatzt, dürfen wir der ehemaligen langjährigen ÖVP-Nationalratsabgeordneten den Gesetzestext zur Verfügung stellen:
„Der Nationalrat ist befugt, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Diesem Fragerecht unterliegen insbesondere Regierungsakte sowie Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung oder der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten.“(§ 90 Geschäftsordnungsgesetz).
Auf dieser Grundlage ersuchen wir um Mitteilung zu jeder einzelnen Frage, warum die Fragen weder Gegenstände der Vollziehung, Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung oder der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten betrifft, um im Anschluss die Fragen der Anfrage 8230/J (XXIV.GP) neuerlich
zu stellen.
Einen besonders sensiblen Bereich stellt die Frage von sogenannten „Insichgeschäften“ von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern von Unternehmen dar, an denen der Bund wesentlich beteiligt ist. Bei der Frage und Bewertung der „Insichgeschäfte“ geht es sowohl um Geschäftsbeziehungen zur eigenen Person, als auch zu nahen Familienangehörigen, wie Ehemann, Kinder und Schwiegerkinder sowie Geschwister.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage