9719/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.11.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend „Wo die ÖVP die Macht hat, da macht sie was sie will!“ Teil 1

 

Da sich ÖVP-Finanzministerin offensichtlich nicht in der Lage sah, die Anfrage 8230/J (XXIV.GP) zu beantworten, und sich hinter dem § 90 Geschäftsordnungsgesetz verschatzt, dürfen wir der ehemaligen langjährigen ÖVP-Nationalratsabgeordneten den Gesetzestext zur Verfügung stellen:

Der Nationalrat ist befugt, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Diesem Fragerecht unterliegen insbesondere Regierungsakte sowie Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung oder der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten.“(§ 90 Geschäftsordnungsgesetz).

 

Auf dieser Grundlage ersuchen wir um Mitteilung zu jeder einzelnen Frage, warum die Fragen weder Gegenstände der Vollziehung, Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung oder der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten betrifft, um im Anschluss die Fragen der Anfrage 8230/J (XXIV.GP) neuerlich

zu stellen.

 

Einen besonders sensiblen Bereich stellt die Frage von sogenannten „Insichgeschäften“ von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern von Unternehmen dar, an denen der Bund wesentlich beteiligt ist. Bei der Frage und Bewertung der „Insichgeschäfte“ geht es sowohl um Geschäftsbeziehungen zur eigenen Person, als auch zu nahen Familienangehörigen, wie Ehemann, Kinder und Schwiegerkinder sowie Geschwister.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

  1. Welche der nachfolgenden Anfragen 2.-38. betreffen nach der „Rechtsmeinung“ des ÖVP-geführten Bundesministeriums für Finanzen weder Gegenstände der Vollziehung, Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung noch der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten?

  1. Ist das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer der durch das Bundesministerium für Finanzen oder die im Rahmen der ÖIAG verwalteten Unternehmen grundsätzlich erlaubt?
  2. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
  3. Ist das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Geschäftsführerin des ausgegliederten Unternehmens Firmenbuch Nr.: FN 142044p grundsätzlich erlaubt?
  4. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
  5. Ist das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer der durch das Bundesministerium für Finanzen oder die im Rahmen der ÖIAG verwalteten Unternehmen grundsätzlich genehmigungspflichtig?
  6. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
  7. Ist das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Geschäftsführerin des ausgegliederten Unternehmens Firmenbuch Nr.: FN 142044p grundsätzlich genehmigungspflichtig?
  8. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
  9. Ist das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer der durch das Bundesministerium für Finanzen oder die im Rahmen der ÖIAG verwalteten Unternehmen grundsätzlich durch den Aufsichtsrat zu genehmigen?
  10. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
  11. Ist das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer der durch das Bundesministerium für Finanzen oder die im Rahmen der ÖIAG verwalteten Unternehmen grundsätzlich durch den Eigentümer zu genehmigen?
  12. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
  13. Ist das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Geschäftsführerin des ausgegliederten Unternehmens Firmenbuch Nr.: FN 142044p grundsätzlich durch den Aufsichtsrat zu genehmigen?
  14. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
  15. Ist das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Geschäftsführerin des ausgegliederten Unternehmens Firmenbuch Nr.: FN 142044p grundsätzlich durch den Eigentümer zu genehmigen?
  16. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
  17. Ist das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer der durch das Bundesministerium für Finanzen oder die im Rahmen der ÖIAG verwalteten Unternehmen grundsätzlich dem Wirtschaftsprüfer mitzuteilen?
  18. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
  19. Wurde das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer der durch das Bundesministerium für Finanzen oder die im Rahmen der ÖIAG verwalteten Unternehmen grundsätzlich durch den Aufsichtsrat im Jahre 2010 genehmigt?
  20. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
  21. Wurde das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer der durch das Bundesministerium für Finanzen oder die im Rahmen der ÖIAG verwalteten Unternehmen grundsätzlich durch den Eigentümer im Jahre 2010 genehmigt?
  22. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

  1. Wurde das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Geschäftsführerin des ausgegliederten Unternehmens Firmenbuch Nr.: FN 142044p grundsätzlich durch den Aufsichtsrat genehmigt?
  2. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
  3. Wurde das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Geschäftsführerin des ausgegliederten Unternehmens Firmenbuch Nr.: FN 142044p grundsätzlich durch den Eigentümer genehmigt?
  4. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
  5. Wurde das Anbahnen und das Eingehen von Insichgeschäften der Geschäftsführerin des ausgegliederten Unternehmens Firmenbuch Nr.: FN 142044p dem Wirtschaftsprüfer mitgeteilt?
  6. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
  7. Ist Ihnen insbesondere als Eigentümervertreter die Anbahnung eines Insichgeschäftes betreffend EDV-Neuvergabe beim ausgegliederten Unternehmen Firmenbuch Nr.: FN 142044p bekannt?
  8. Ist Ihnen insbesondere als Eigentümervertreter die Anbahnung und der Abschluss eines Insichgeschäftes betreffend Weihnachtsfeier 2010 beim ausgegliederten Unternehmen Firmenbuch Nr.: FN 142044p bekannt?
  9. Ist dem Aufsichtsrat die Anbahnung eines Insichgeschäftes betreffend EDV-Neuvergabe beim ausgegliederten Unternehmen Firmenbuch Nr.: FN 142044p bekannt?
  10. Ist dem Aufsichtsrat die Anbahnung und der Abschluss eines Insichgeschäftes betreffend Weihnachtsfeier 2010 beim ausgegliederten Unternehmen Firmenbuch Nr.: FN 142044p bekannt?
  11. Ist dem Wirtschaftsprüfer die Anbahnung eines Insichgeschäftes betreffend EDV-Neuvergabe beim ausgegliederten Unternehmen Firmenbuch Nr.: FN 142044p bekannt?
  12. Ist Wirtschaftsprüfer die Anbahnung und der Abschluss eines Insichgeschäftes betreffend Weihnachtsfeier 2010 beim ausgegliederten Unternehmen Firmenbuch Nr.: FN 142044p bekannt?
  13. Ist es richtig, dass von Seiten des ausgegliederten Unternehmens Firmenbuch Nr.: FN 142044p Informationen zu dieser Anfrage durch das Bundesministerium für Finanzen angefordert worden sind?
  14. Ist es richtig, dass auf der Grundlage der durch das ausgegliederte Unternehmen Firmenbuch Nr.: FN 142044p gelieferten Informationen ein Beantwortungsentwurf durch Fachabteilungen der Sektion I erstellt worden ist?
  15. Ist es richtig, dass dieser Beantwortungsentwurf durch eine Weisung des Ministerbüros bzw. der Sektionsleitung der Sektion I gestoppt worden ist und die Weisung ergangen ist, eine generalklauselartige Beantwortung dahingehend vorzunehmen, indem man diese Beantwortung mit dem Hinweis auf § 90 Geschäftsordnungsgesetz verweigern soll?