9722/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.11.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Podgorschek, Ing. Hackl

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend „Wo die ÖVP die Macht hat, da macht sie was sie will!“ Teil 6

 

Da sich ÖVP-Finanzministerin offensichtlich nicht in der Lage sah, die Anfrage 8726/J (XXIV.GP) zu beantworten, und sich hinter dem § 90 Geschäftsordnungsgesetz verschatzt, dürfen wir der ehemaligen langjährigen ÖVP-Nationalratsabgeordneten den Gesetzestext zur Verfügung stellen:

Der Nationalrat ist befugt, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Diesem Fragerecht unterliegen insbesondere Regierungsakte sowie Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung oder der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten.“(§ 90 Geschäftsordnungsgesetz).

 

Auf dieser Grundlage ersuchen wir um Mitteilung zu jeder einzelnen Frage, warum die Fragen weder Gegenstände der Vollziehung, Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung oder der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten betrifft, um im Anschluss die Fragen der Anfrage 8726/J (XXIV.GP) neuerlich

zu stellen.

 

 

Dass Medienunternehmen oder politische Organisationen einen kostenpflichtigen APA-Anschluss ihr Eigen nennen, erklärt sich aus dem permanenten Agieren und Reagieren auf News-Meldungen als einem Hauptgeschäftsfeld. Bei Firmen, noch dazu wenn sie im Eigentum des Bundes stehen, ist demgegenüber zu hinterfragen, ob und aus welchem Grund man überhaupt einen kostenpflichtigen APA-Anschluss benötigt oder ob der kostenfreie APA-OTS Dienst bzw. die im Internet abrufbaren Angebote der Rundfunk- und Fernsehanstalten oder der Tagespresse als allgemeines Informationsangebot nicht ausreichen. Sehr oft kommt es vor, dass man sich den kostenpflichtigen APA-Anschluss als Geschäftsführung für Aufgaben „leistet“, die mit dem konkreten Geschäftszweck der zu führenden Firma nichts zu tun hat. Ein Beispiel dafür ist die MVG-Geschäftsführerin DI Martina Reisenbichler, die sich für ihre „Nebenbeschäftigungen“ als ÖVP-Politikerin und Multifunktionärin in diversen ÖVP-Vorfeldorganisationen für ihre seinerzeitige Kandidatur zum Wiener Landtag einen kostenpflichtigen APA-Anschluss durch die MVG hat einrichten  lassen. Bezahlt wird dieser Luxus durch die Tabakmonopolabgabe, die die Trafikanten an die Monopolverwaltung zu leisten haben.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche der nachfolgenden Anfragen 2.-9. betreffen nach der „Rechtsmeinung“

des ÖVP-geführten Bundesministeriums für Finanzen weder Gegenstände der Vollziehung, Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung noch der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten? 

2.    Wann wurde der kostenpflichtige APA-Anschluss in der MVG eingerichtet?

3.    Wurde der Aufsichtsrat der MVG über die Einrichtung dieses kostenpflichtigen APA-Anschlusses informiert und wenn ja, wann?

4.    Stimmt es, dass dieser kostenpflichtige APA-Anschluss in der MVG für die Medienbeobachtung von DI Martina Reisenbichler im Zusammenhang mit deren Kandidatur zum Wiener Landtag eingerichtet worden ist?

5.    Welches Informationsangebot wird über diesen kostenpflichtigen APA-Anschluss für die MVG genutzt?

6.    Stimmt es, dass dieser kostenpflichtige APA-Anschluss in der MVG für die ausschließliche Medienbeobachtung von DI Martina Reisenbichler im Zusammenhang mit ihren Nebenbeschäftigungen als ÖVP-Politikerin und Multifunktionärin in diversen ÖVP-Vorfeldorganisationen genutzt wird?

7.    Welches Informationsangebot könnte die MVG zu den Themen Tabakmonopol, Tabak usw. auch durch den kostenfreien APA-OTS Dienst bzw. die im Internet abrufbaren Angebote der Rundfunk- und Fernsehanstalten oder der Tagespresse als allgemeines Informationsangebot nutzen, ohne dafür bezahlen zu müssen?

8.    Entspricht die Nutzung des kostenpflichtigen APA-Anschluss in der MVG für die ausschließliche Medienbeobachtung von DI Martina Reisenbichler im Zusammenhang mit ihren Nebenbeschäftigungen als ÖVP-Politikerin und Multifunktionärin in diversen ÖVP-Vorfeldorganisationen den Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, zu der die MVG gesetzlich verpflichtet ist?

9.    Wenn nein, welche Konsequenzen wird das Bundesministerium für Finanzen in seiner Eigentümerfunktion aus der Nutzung des kostenpflichtigen APA-Anschlusses ziehen?