9723/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.11.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Nachwehen der ÖVP-Personalpolitik in der MVG

 

Im Frühjahr 2011 wurde in der Monopolverwaltung GmbH ein besonderes Husarenstück der ÖVP-Personalpolitik( Anfrage 8346/J) durchgeführt. Um einer aus den Diensten der ÖVP-Frauenbewegung entfernten langjährigen Parteifreundin einen Job zu verschaffen, musste eine verdiente parteiunabhängige Mitarbeiterin in diesem im 100 Prozent Eigentum des Bundes stehenden Staatsunternehmen weichen. Dass dies mit der 100% Unterstützung der ÖVP-dominierten Personalvertretung erfolgte, ist das besondere Sahnehäubchen in diesem Fall.

 

Man kündigte in Folge dieser parteiunabhängigen Mitarbeiterin, sie strengte in Folge einen Arbeitsrechtsprozess gegen die Monopolverwaltung an, und diese musste sich wegen prozessualer Aussichtslosigkeit in der 1. Tagsatzung vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien zu Gunsten der ehemaligen Mitarbeiterin gerichtlich vergleichen.

 

Freilich führte diese Spielart der Personalpolitik offensichtlich bei den verbliebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Irritationen. So wurden diese in Folge zu einem „Teamseminar“ beordert, um sie auf den personalpolitischen Kurs von Geschäftsführung und Personalvertretung einzuschwören. Somit wurde nach den aufgelaufenen Kosten für die „Freimachung“ einer Dienststelle für eine ÖVP-Freundin inklusive Arbeitsrechtsverfahrenskosten auch noch zusätzliche Aufwendungen für ein „Teamseminar“ produziert.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Kosten sind der MVG und damit indirekt dem Bund als Eigentümer durch den Arbeitsrechtsprozess und die Doppelbesetzung eines Dienstpostens, entstanden?

2.    Wurden diese Kosten explizit durch den Aufsichtsrat und den Eigentümervertreter BMF genehmigt?

3.    Entspricht aus Sicht des mit der Funktion des Eigentümervertreters beauftragten BMF die Vorgangsweise im Zusammenhang mit der in der Monopolverwaltung Platz gegriffenen Personalpolitik den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, die der Rechnungshof für öffentliche Unternehmen vorsieht?

4.    Wenn ja, wie wird dies durch das mit der Eigentümervertretung beauftragten BMF begründet?

5.    Wenn nein, welche Maßnahmen werden ergriffen, um einer solchen Vorgangsweise Einhalt zu gebieten?

6.    Welche Kosten sind der MVG und damit indirekt dem Bund als Eigentümer durch das in Folge dieser Affäre erfolgten „Teamseminars“ entstanden?

7.    Wurden diese Kosten explizit durch den Aufsichtsrat und den Eigentümervertreter BMF genehmigt?

8.    Entspricht aus Sicht des mit der Funktion des Eigentümervertreters beauftragten BMF die Abhaltung eines „Teamseminars“ im Zusammenhang mit der in der Monopolverwaltung Platz gegriffenen Personalpolitik den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, die der Rechnungshof für öffentliche Unternehmen vorsieht?

9.    Wenn ja, wie wird dies durch das mit der Eigentümervertretung beauftragten BMF begründet?

10. Wenn nein, welche Maßnahmen werden ergriffen, um einer solchen Vorgangsweise Einhalt zu gebieten?

11. Warum wurde im Zuge einer erfolgten Abrechnung, die arbeitsrechtlich erfolgte Vorrückung der ursprünglich gekündigten Mitarbeiterin nicht vorschriftsmäßig durchgeführt?

12. Wer trägt dafür die Verantwortung?

13. Welche der Anfragen 01. bis 12 betreffen nach der „Rechtsmeinung“ des ÖVP-geführten Bundesministeriums für Finanzen weder Gegenstände der Vollziehung, Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung noch der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten gemäß § 90 Geschäftsordnungsgesetz?