9745/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.11.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Tätigkeiten der Fernmeldebehörden – Verfahren“

 

Unerbetene Telefonanrufe zu Werbezwecken (Cold Calls) verstoßen gegen § 107 TKG und sind verboten. Mit der vorletzten Novelle zum TKG wurde der Strafrahmen für unzulässige Werbeanrufe von 37.000 auf 58.000 Euro erhöht. Unerlaubte Telefonwerbung sollte sich für Anbieter und Callcenter nicht lohnen. Trotzdem hält der Telefonterror durch Call Center, Telefonkeiler und andere unseriöse Unternehmen weiter an.

Auch die Polizei wird immer häufiger mit unerlaubten Werbeanrufen konfrontiert: Bis zu 15.000 Mal pro Tag wird bei Menschen angerufen, um sie unter Vorwänden dazu zu bringen, teure Mehrwertnummern zu wählen. Die Fernmeldebüros sind in Österreich als Behörden für Strafverfahren nach dem TKG zuständig.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage:

 

1.      Wie viele Anzeigen wurden in den Jahren 2008 – 2010 wegen eines Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) bei den zuständigen Fernmeldebehörden erstattet (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre und auf die einzelnen Fernmeldebüros)?

 

2.      Wie viele Verfahren wurden in diesen Jahren geführt (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre und auf die einzelnen Fernmeldebüros)?

3.      Wie viele Verfahren wurden in diesen Jahren mit Straferkenntnis abgeschlossen (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre und auf die einzelnen Fernmeldebüros)?

 

4.      Welche Strafen wurden verhängt (von – bis) und welche Einnahmen wurden erzielt (jeweils Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre und auf die einzelnen Fernmeldebüros)?

 

5.      Wie viele dieser Verfahren aus diesen Jahren waren mit 30.11. 2011 noch nicht entschieden (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre und auf die einzelnen Fernmeldebüros)?

 

6.      Wie viele Anzeigen wurden in den Jahren 2008 – 2010 wegen des Verstoßes nach § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei den zuständigen Fernmeldebehörden erstattet (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre und auf die einzelnen Fernmeldebüros)?

 

7.      Wie viele Verfahren wurden in diesen Jahren geführt (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre und auf die einzelnen Fernmeldebüros)?

 

8.      Wie viele Verfahren wurden in diesen Jahren mit Straferkenntnis abgeschlossen (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre und auf die einzelnen Fernmeldebüros)?

 

9.      Welche Strafen wurden verhängt (von – bis) und welche Einnahmen wurden erzielt (jeweils Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre und auf die einzelnen Fernmeldebüros)?

 

10.  Wie viele dieser Verfahren aus diesen Jahren waren mit 30.11. 2011 noch nicht entschieden (Aufschlüsselung der Anzahl auf Jahre und auf die einzelnen Fernmeldebüros)?