9752/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.11.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Abschiebung trotz Verfahrensfehlern?
J. Lamin kam 2007 als damals 15-jähriger
Asylwerber nach Österreich und sein Antrag auf Asyl noch im selben Jahr
abgelehnt. Das Verfahren endete letztlich September 2010 mit der Ablehnung
seiner Verwaltungsgerichtshofbeschwerde. Da Lamin zu diesem Zeitpunkt bereits 3
Jahre in Tirol lebte und sich gut integriert hatte brachte er einen Antrag auf
eine Niederlassungsbewilligung ein. Dieser wurde von der BH Innsbruck
abgelehnt. Dies mit der Begründung, seit der Ablehnung des Asylantrags im
Juni 2007 sei "keine maßgebliche Veränderung des
Sachverhalts" zu bemerken, dies obwohl er einen breiten Freundeskreis
aufgebaut hatte, fließend Deutsch sprach, einen Job als Zeitungsverkäufer
und eine Arbeitszusage eines Kunstateliers hatte. Nach seiner Inschubhaftnahme,
die zu einer Demonstration von ca. 200 BürgerInnen in Hall/Tirol
führte und der Aufhebung der Schubhaft durch den UVS meldete sich Lamin
pflichtbewusst regelmäßig zur Kontrolle bei der Polizei. Am 27. Mai 2011
wurde er bei einem Kontrollbesuch ohne Vorankündigung festgenommen und
kurz darauf abgeschoben.
Trotz breiter zivilgesellschaftlicher Proteste gegen seine Abschiebung (die evangelische Kirche und die Tiroler Grünen machten sich für seinen Verbleib im Land stark, ca. 2.000 Menschen unterschrieben im Internet die Petition für Gewährung eines Bleiberechts für Lamin. Trotz Verfahrensfehlern im Bleiberechtsverfahren hielt das Innenministerium an der Abschiebung fest. Eine Verwaltungsgerichtshof- Beschwerde ist dazu nun anhängig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
a) bezüglich der Demonstration im Mai 2011
b) bezüglich der Begleitungstätigkeit von Personen zu den Kontrollterminen
wurden eingestellt, in wie vielen Fällen wurde Anklage erhoben?