9753/J XXIV. GP
Eingelangt am
14.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Kuzdas
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend unzureichende Anfragebeantwortung
und Klärung von Widersprüchen
zum Thema Verfahrenseinstellung zu Zahl der Staatsanwaltschaft: 3 UT 122/2010.
In der Anfragebeantwortung 8733/AB XXIV. GP wird - wie häufig - auf einige konkrete Fragen nicht eingegangen. Darüber hinaus treten durch die auch unzureichende Anfragebeantwortung Widersprüchlichkeiten auf, die einer Klärung im öffentlichen Interesse bedürfen.
Da die Fragen 2-10 unzureichend beantwortet wurden, werden diese erneut und drei zusätzliche weiterführende Fragen gestellt.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher an die Bundesministerin für
Justiz folgende Anfrage:
1.
Warum interessiert einen Leiter eines Ermittlungsverfahrens, wie es der
Staats-
anwalt
gemäß der Strafprozessordnung ist, ein schweres Delikt, wie
ein versuch-
ter
schwerer Raub, überhaupt nicht?
2.
Wieso wird der angezeigte Sachverhalt nicht zur Kenntnis genommen und
kein
Ermittlungsverfahren eingeleitet?
3. Warum wurden keine Erhebungen durch die Kriminalpolizei beauftragt?
4.
Warum wurden die im Antrag ausgeführten Spuren, wie
DNA und Fingerspuren,
nicht
gesichert?
5.
Besteht nicht mehr das Recht auf Aufklärung einer
gegen einen alten, an De-
menz
erkrankten Mann begangenen Tat (versuchter schwerer Raub)? Sollte hier
nicht ein besonderer Schutz durch die öffentliche Hand
bestehen, wenn jemand
hilflos ist?
6.
Warum stellt ein Staatsanwalt eine Hypothese auf, um einem Erben die
Rolle des
Opfers
abzuerkennen, obwohl es dazu keine diesbezügliche
Judikatur gibt, an-
statt
an der Aufklärung einer schweren Straftat zu arbeiten?
7.
Dient das Verhalten der Staatsanwaltschaft und des Landesgerichtes in
Krems
an
der Donau dazu, aufgetretene Fehler innerhalb der Justiz (ungesichertes
Bankschließfach,
Ungereimtheiten in der Anzahl der Sparbücher etc.) durch
Blo-
ckade
des Landeskriminalamtes an der Aufklärung und Ausforschung der Täter
zu
hindern, damit bei einer öffentlichen Verhandlung die Fehler
nicht publik wer-
den?
8.
Welche Maßnahmen werden seitens des BMJ gesetzt, um
eine Aufklärung über
die
exakte Anzahl und den Verbleib der Sparbücher zu erhalten?
9.
Welche Maßnahmen werden seitens des BMJ gesetzt, um
die Angelegenheit
restlos aufzuklären?
10. Warum wurde
das Haus in Schönau 3 durch den Austausch sämtlicher Schlösser
gegen den Zutritt Unberechtigter gesichert und das Schließfach mit den
Sparbüchern nicht, obwohl man wusste, dass für das Schließfach alle Schlüsseln
fehlten bzw. gestohlen waren und man
lediglich Nachschlüsseln anfertigen ließ,
sodass der unberechtigte Besitzer der Schlüsseln
weiterhin Zutritt hatte?
11 .Warum interessierte sich die Staatsanwaltschaft
nicht dafür die Diskrepanz
zwischen
der Anzahl der Sparbücher aus den Unterlagen zur tatsächlich
ausgefolgten Anzahl an Sparbüchern aufzuklären?
12.Warum
wurde das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Krems an der
Donau am 20. Oktober 2010, wie aus der Antwort der parlamentarischen Anfrage
hervorgeht, aus Mangel an Anhaltspunkten
eingestellt, obwohl man zumindest
die beiden oben angeführten Punkte (Frage 10 und 11) noch
keiner Klärung
zuzuführen hätte?