9753/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kuzdas

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend unzureichende Anfragebeantwortung und Klärung von Widersprüchen
zum Thema Verfahrenseinstellung zu Zahl der Staatsanwaltschaft: 3 UT 122/2010.

In der Anfragebeantwortung 8733/AB XXIV. GP wird - wie häufig - auf einige konkrete Fragen nicht eingegangen. Darüber hinaus treten durch die auch unzureichende Anfragebeantwortung Widersprüchlichkeiten auf, die einer Klärung im öffentlichen Interesse bedürfen.

Da die Fragen 2-10 unzureichend beantwortet wurden, werden diese erneut und drei zusätzliche weiterführende Fragen gestellt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Justiz folgende Anfrage:

1.      Warum interessiert einen Leiter eines Ermittlungsverfahrens, wie es der Staats-
anwalt gemäß der Strafprozessordnung ist, ein schweres Delikt, wie ein versuch-
ter schwerer Raub, überhaupt nicht?

2.      Wieso wird der angezeigte Sachverhalt nicht zur Kenntnis genommen und kein
Ermittlungsverfahren eingeleitet?

3.      Warum wurden keine Erhebungen durch die Kriminalpolizei beauftragt?

4.      Warum wurden die im Antrag ausgeführten Spuren, wie DNA und Fingerspuren,
nicht gesichert?


5.      Besteht nicht mehr das Recht auf Aufklärung einer gegen einen alten, an De-
menz erkrankten Mann begangenen Tat (versuchter schwerer Raub)? Sollte hier
nicht ein besonderer Schutz durch die
öffentliche Hand bestehen, wenn jemand
hilflos ist?

6.      Warum stellt ein Staatsanwalt eine Hypothese auf, um einem Erben die Rolle des
Opfers abzuerkennen, obwohl es dazu keine diesbezügliche Judikatur gibt, an-
statt an der Aufklärung einer schweren Straftat zu arbeiten?

7.      Dient das Verhalten der Staatsanwaltschaft und des Landesgerichtes in Krems
an der Donau dazu, aufgetretene Fehler innerhalb der Justiz (ungesichertes
Bankschließfach, Ungereimtheiten in der Anzahl der Sparbücher etc.) durch Blo-
ckade des Landeskriminalamtes an der Aufklärung und Ausforschung der Täter
zu hindern, damit bei einer öffentlichen Verhandlung die Fehler nicht publik wer-
den?

8.      Welche Maßnahmen werden seitens des BMJ gesetzt, um eine Aufklärung über
die exakte Anzahl und den Verbleib der Sparbücher zu erhalten?

9.      Welche Maßnahmen werden seitens des BMJ gesetzt, um die Angelegenheit
restlos aufzukl
ären?

10.  Warum wurde das Haus in Schönau 3 durch den Austausch sämtlicher Schlösser
gegen den Zutritt Unberechtigter gesichert und das Schlie
ßfach mit den
Sparbüchern nicht, obwohl man wusste, dass für das Schließfach alle Schlüsseln
fehlten bzw. gestohlen waren und man lediglich Nachschl
üsseln anfertigen ließ,
sodass der unberechtigte Besitzer der Schl
üsseln weiterhin Zutritt hatte?

11 .Warum interessierte sich die Staatsanwaltschaft nicht dafür die Diskrepanz
zwischen der Anzahl der Sparbücher aus den Unterlagen zur tatsächlich
ausgefolgten Anzahl an Sparb
üchern aufzuklären?

12.Warum wurde das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Krems an der
Donau am 20. Oktober 2010, wie aus der Antwort der parlamentarischen Anfrage
hervorgeht, aus Mangel an Anhaltspunkten eingestellt, obwohl man zumindest
die beiden oben angef
ührten Punkte (Frage 10 und 11) noch keiner Klärung
zuzuf
ühren hätte?