9764/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.11.2011
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ANFRAGE
der Abgeordneten Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts
Im § 56 des Beamtendienstrechts (VBG.1948, Vertragsbedienstetengesetz) wird geregelt, unter welchen Bedingungen nach Auffassung des Gesetzgebers Nebenbeschäftigungen von öffentlich Bediensteten stattfinden können oder nicht erlaubt sind.
Die öffentlich Bediensteten dürfen keine Nebenbeschäftigungen ausüben, die sie an der Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben hindern, die Vermutung einer Befangenheit hervorrufen oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährden.
Jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung ist darüber hinaus der Dienstbehörde unverzüglich zu melden. Eine Tätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder in einem sonstigen Organ einer auf Gewinn gerichteten juristischen Person des privaten Rechts ist jedenfalls zu melden. Im Interesse einer effizienten Verwaltung ist die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Nebenbeschäftigung von öffentlich Bediensteten unbedingt erforderlich.
Vielfach und richtigerweise wird über Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen von politischen Mandataren diskutiert. Es geht vor allem darum, Interessenskonflikte auszuschließen. Auch für hochrangigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Regierungsmitgliedern sollten diese Regelungen gelten.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
ANFRAGE:
a. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welchen Nebenbeschäftigungen entfallen auf das Ministerbüro oder ein allfälliges Staatssekretariat?
b. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf die Zentralstelle Ihres Ressorts
c. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf nachgeordnete Dienststellen?
a. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf ein Ministerbüro oder ein allfälliges Staatssekretariat?
b. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf die Zentralstelle Ihres Ressorts?
c. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf nachgeordnete Dienststellen?