9766/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.11.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts

 

Im § 56 des Beamtendienstrechts (VBG.1948, Vertragsbedienstetengesetz) wird geregelt, unter welchen Bedingungen nach Auffassung des Gesetzgebers Nebenbeschäftigungen von öffentlich Bediensteten stattfinden können oder nicht erlaubt sind.

 

Die öffentlich Bediensteten dürfen keine Nebenbeschäftigungen ausüben, die sie an der Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben hindern, die Vermutung einer Befangenheit hervorrufen oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährden.

 

Jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung ist darüber hinaus der Dienstbehörde unverzüglich zu melden. Eine Tätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder in einem sonstigen Organ einer auf Gewinn gerichteten juristischen Person des privaten Rechts ist jedenfalls zu melden. Im Interesse einer effizienten Verwaltung ist die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Nebenbeschäftigung von öffentlich Bediensteten unbedingt erforderlich.

 

Vielfach und richtigerweise wird über Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen von politischen Mandataren diskutiert. Es geht vor allem darum, Interessenskonflikte auszuschließen. Auch für hochrangigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Regierungsmitgliedern sollten diese Regelungen gelten.

 

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

ANFRAGE:

 

  1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts haben zum Stichtag 1. November 2011 die Ausübung von Nebenbeschäftigungen gemeldet und um welche Nebenbeschäftigung handelte es sich im einzelnen Fall konkret?

a.       Wie      viele      Mitarbeiterinnen      und      Mitarbeiter      mit     welchen Nebenbeschäftigungen entfallen auf das  Ministerbüro oder ein allfälliges Staatssekretariat?

b.      Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf die Zentralstelle Ihres Ressorts

c.       Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf nachgeordnete Dienststellen?


  1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts haben zwischen 1.1.2010 und 1.11.2011 die Ausübung von Nebenbeschäftigungen gemeldet gehabt und um welche Nebenbeschäftigung handelt es sich im einzelnen Fall konkret?

a.       Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf ein Ministerbüro oder ein allfälliges Staatssekretariat?

b.      Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf die Zentralstelle Ihres Ressorts?

c.       Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf nachgeordnete Dienststellen?

  1. In welchen konkreten Fällen und aus jeweils welchen Gründen hat Ihr Ressort die Ausübung von in der Frage 2 genannten Nebenbeschäftigungen untersagt?
  2. Wer überprüft in Ihrem Ressort die Meldung von Nebenbeschäftigungen?