9801/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.11.2011
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffen Sonderziehungsrechte des IWF gegenüber der OeNB

 

 

Wie aus Verhandlungskreisen des G-20-Gipfels in Cannes zu hören war, soll das Europäische Zentralbankensystem stärker in die immer mehr zentral gelenkte Krisenhilfe eingebunden werden. Devisenreserven im Volumen von 50 bis 60 Milliarden Euro sollen als IWF-Sonderziehungsrechte einer Zweckgesellschaft des Rettungssystems zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet eine weitere Ausweitung der ohnehin exorbitanten Transfers und Haftungserklärungen gegenüber finanziell zerrütteten Staaten wie Griechenland, deren Zahlungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Zusätzlich drohen auch große Volkswirtschaften wie Italien in ihrer Zahlungsfähigkeit eingeschränkt zu werden und sich nicht mehr über die Kapitalmärkte finanzieren zu können.

Der Zugriff einer internationalen Organisation wie des Internationalen Währungsfonds, der durch seine Politik schon oft in Kritik geraten ist, auf europäische Devisen bedeutet einen weiteren Souveränitätsverlust. Dieser ist möglicherweise im Interesse international tätiger Investoren. Den Interessen Europas und seiner Bevölkerung steht dieser Einschnitt jedoch entgegen. Es handelt sich um einen zusätzlichen Vermögensverlust. Beim Geld des EFSF handelt es sich Großteils um fiktive Summen. Bei den Devisenreserven der Nationalbanken handelt es sich jedoch um reale Werte.

Dem IWF würde Zugriff nicht nur auf Geldwerte, sondern auch die Goldbestände innerhalb des Euroraumes gewährt. Diese wurden über Jahrzehnte aufgebaut und werden im Verlauf der Krise vermutlich noch gebraucht werden. Sie zu verpfänden, könnte sich als folgenschwere Fehlentscheidung erweisen. Zentralistische Organisationen – sogar jenseits Brüssel – hätten wesentliche Verfügungsgewalt über die zukünftige Entwicklung und Gestaltung Europas. Weitab von demokratischer Kontrolle durch die Parlamente.

 


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wird das BMF Maßnahmen ergreifen, um Sonderziehungsrechten des IWF gegenüber den Devisenreserven des Europäischen Zentralbankensystems entgegenzuwirken?

2.    Wenn ja, in welcher Weise?

3.    Wenn nein, warum wollen Sie diese Eingriffe in die Souveränität des Euroraumes tolerieren?

4.    Für welchen Anteil dieser Sonderziehungsrechte würde die OeNB aufkommen müssen (absolut und relativ)?

5.    Kann garantiert werden, dass diese Sonderziehungsrechte nicht von außereuropäischen, stimmberechtigten Staaten zum Nachteil des Euroraumes verwendet werden?

6.    Wenn ja, wie?

7.    Wenn nein, welche Maßnahmen wird das BMF ergreifen, um potentiellen Schaden von Österreich und seinen Bewohnern abwenden zu können?

8.    Wie kann garantiert werden, dass sich im Fall von Übertragung der Sonderziehungsrechte die Devisenreserven dennoch unter Kontrolle der OeNB verbleiben?

9.    Wie kann garantiert werden, dass sich im Fall von Übertragung der Sonderziehungsrechte die Goldreserven der OeNB dennoch unter Kontrolle der OeNB verbleiben?