9822/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Zeugenaussage der 12jährigen Ischtar A.

 

Am Tag nach der Entführung der damals zehnjährigen Natascha Kampusch meldete sich eine Mutter mit Ihrer zwölfjährigen Tochter im Sicherheitsbüro, die am Tag zuvor eine Beobachtung gemacht hatte. Das Mädchen schilderte: „Ich bin gestern am 02.03.1998 kurz nach 07.00 Uhr von zuhause weggegangen um zur Straßenbahnlinie 25 zu gehen um zur Schule zu fahren. Ich war in der Mitte der „Hundewiese", auf dem Rennbahnweg als ich ein Mädchen sah, dass in gleicher Höhe ging wie ich, jedoch auf der anderen Gehsteigseite. Das Mädchen, das ich vorher noch nie gesehen hatte, dürfte ca. 10 Jahre alt gewesen sein. Sehen konnte ich, dass auf der Seite des Mädchens ein großes hohes Auto, weiß lackiert, sah wie neu aus, mit schwarzen Scheiben, Kennzeichen unbekannt, geparkt war. Auf der Fahrerseite saß ein Mann, den ich nicht sehen konnte, weil sein Gesicht nach links gedreht war. Ich befand mich zu diesem Zeitpunkt auf gleicher Höhe auf der anderen Straßenseite. Als sich das mit unbekannte Mädchen in Höhe dieses Autos, bei der Beifahrertür befand, ging plötzlich die Schiebetür des Autos auf. Sehen konnte ich nur, dass das Mädchen von rückwärts an beiden Oberarmen gepackt und in das Auto gezerrt wurde. Hören konnte ich, dass das Mädchen 1x ganz laut um Hilfe rief. Sehen konnte ich, dass das Mädchen nun im Auto war und die Schiebetür geschlossen wurde. Das Auto wackelte mit dem „Hinterteil". Dann startete das Auto und fuhr mit sehr viel Gas und ganz schnell aus der Parklücke …..als das Mädchen ins Auto gezerrt wurde, dachte ich mir nichts Böses dabei. Ich vermutete, dass der Mann der Vater oder der Onkel des Mädchens war…erinnerlich ist mir, dass der Mann, der das Mädchen ins Auto zerrte, ca. 30 Jahre alt war, ca. 175cm groß, schwarzes kurzes Haar, nach rückwärts frisiert mit einzelnen blonden Strähnen, südlicher Typ, bekleidet mit buntem T-Shirt und darüber einem einfärbigen hellen Hemd. Den Fahrer konnte ich aufgrund der dunklen Scheibenfärbung nicht richtig sehen. Ich nahm nur wahr, dass sich eine männliche Person auf dem Fahrersitz befand…das Auto hatte chromfarbene Bügel an beiden Seiten des Daches von vorne nach hinten. Das Auto hatte auch hinten eine große getönte Scheibe und hatte die Form eines schwarzen „Buckel". Wenn ich diese Auto sehe, würde ich es wiedererkennen. Mir wird noch einmal das Foto des verschwundenen Mädchens (KAMPUSCH Natascha) gezeigt, und ich bin mir sicher, dass es sich um das Mädchen handelt."


Bei der Weiterleitung des Sicherheitsbüros an das Landesgericht für Strafsachen wird die Zeugenaussage wie folgt wiedergegeben „Was die Aussage der 12-jährigen Schülerin A. Ischtar anbelangt, die am 2.3.1998 gegen 07.10 Uhr beobachtet haben will, dass Natascha K. am Rennbahnweg zw. Melangasse und Tegelweg von einem unbekannten Täter in ein größeres Auto gezerrt wurde, ist anzumerken, dass sich bei näherer Überprüfung dieser Aussage Widersprüche und Ungereimtheiten ergaben….“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Welcher Art waren die Ungereimtheiten in der Aussage der Ischtar A.?

2.     Entspricht es den Tatsachen, dass das Mädchen die Farbe des Autos nicht mehr wusste?

3.     Wenn ja, hätte es auch ein roter, blauer, grüner, gelber oder andersfärbiger Kastenwagen sein können?

4.     Wobei genau widersprach sich das Mädchen?

5.     Wurde die Zeugin gefragt, warum Sie davon ausging, dass es sich um den Vater oder einen Onkel handelte?

6.     Wurden außer „Hilfe“ noch andere Worte von der Zeugin wahrgenommen?

7.     Wenn ja, welche Worte ?

8.     Wurde die Klassenlehrerin befragt, weshalb sie auch davon ausging, nachdem sie die Geschichte von Ihrer Schülerin Ischtar gehört hatte, dass es sich um den Vater des Mädchens gehandelt hätte?

9.     Wenn ja, wie begründete die Lehrerin das?

10.  Wenn nein, warum nicht?

11.  Wurde ein Phantombild angefertigt?

12.  Wenn nein, warum nicht?

13.  Wurden Nachbarn und Bekannte befragt, welche Frisur Wolfgang Priklopil im Jahre 1998 hatte?

14.  Wenn nein, warum nicht?

15.  Wenn ja, welche Antwort gaben diese?

16.  Wurde Natascha Kampusch befragt, welche Frisur Wolfgang Priklopil im Jahre 1998 hatte?

17.  Wenn nein, warum nicht?

18.  Wenn ja, was war ihre Antwort?

19.  Haben Sie Fotos von Wolfgang Priklopil aus dem Jahr 1998 sichergestellt, um zu überprüfen, welche Frisur er damals hatte?

20.  Wurde der Frisör von Wolfgang Priklopil befragt?

21.  Wurde in Betracht gezogen, dass der „schwarze Buckel“ ein hinten montiertes Reserverad sein könnte?

22.  Wenn ja, wurde die Zeugin dahingehend gefragt, wurden Ihr Fotos von KFZ mit heckmontierten Reserverädern gezeigt und konnte dieser Verdacht ausgeschlossen werden?

23.  Wenn nein, warum nicht?